Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall sind der Klassenlehrperson via Escola-App und den Mitarbeitenden der Tagesstrukturen per Telefon, WhatsApp oder Mail vor Beginn des Unterrichts oder der Betreuungszeit mitzuteilen. Für zukünftige Abwesenheiten können Sie Jokertage beziehen oder der Klassenlehrperson ein Dispensationsgesuch stellen.
Ein Wohnortwechsel in eine andere Gemeinde oder ein Umzug innerhalb der Stadt Wetzikon muss der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig angekündigt werden. Zudem muss der Schulverwaltung der bevorstehende Umzug spätestens zur gleichen Zeit wie die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle im Stadthaus gemeldet werden. Bei einem Umzug innerhalb von Wetzikon erfolgt eine neue Schulhauszuteilung, sofern die neue Adresse nicht innerhalb des bisherigen Zuteilungskreises liegt. Kinder in Abschlussklassen (3. und 6. Klasse) können in der Regel auf Wunsch bis Ende Schuljahr in ihrer Klasse bleiben.
Weichen die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers über längere Zeit von den Klassenlernzielen ab und können die Grundansprüche nicht erreicht werden, können angepasste Lernziele festgelegt werden.
Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Lernzielbefreiung, sondern um eine Anpassung der Grundansprüche mit Blick auf die Stärken und Schwächen des Kindes. Die Zielerreichung wird wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern regelmässig und den vereinbarten Lernzielen des Standortgesprächs entsprechend überprüft. Sie zeigt der Lehrperson und den Lernenden den Leistungsstand bezüglich der formulierten Lernziele und die Fortschritte während einer bestimmten Zeit auf. Die Ergebnisse werden in die Gesamtbeurteilung des Kindes integriert.
Wenn in einem Fachbereich angepasste Lernziele festgelegt wurden, erfolgt keine Benotung in diesem Fachbereich. Der Verzicht wird im Zeugnis unter «Bemerkungen» vermerkt. Es wird ein Lernbericht erstellt.
Bei Problemen und Fragen aller Art ist die erste Ansprechpartnerin, resp. der erste Ansprechpartner immer die Klassenlehrperson. Alle Lehrpersonen können mit der Mail-Adresse vorname.nachname@schule-wetzikon.ch kontaktiert werden.
Die Mehrheit der Kinder, die nicht gut hören, besuchen im Kanton Zürich eine normale Schulklasse. In der Regel tragen diese Kinder Hörhilfen (Hörgeräte, Cochlear-Implantate).
Audiopädagogische Beraterinnen und Berater zeigen den Lehrpersonen und der Klasse, wie das schulische Umfeld hörbehindertengerecht gestaltet werden kann.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten, und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. In jeder Schule sind betreute Aufgabenstunden eingerichtet. Dort erhalten Kinder einen Rahmen, in welchem sie ihre Hausaufgaben in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre erledigen können. Das Angebot der Aufgabenbetreuung findet viermal wöchentlich (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag) im Anschluss an die zweite Nachmittagslektion statt und ist während zwei Stunden geöffnet. Die Anmeldung für die Aufgabenbetreuung erfolgt über die Lehrperson in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
In der Aufgabenhilfe der Sekundarschule, die im Anschluss an die Nachmittagslektionen stattfindet, erledigen Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten beim Lösen der Hausaufgaben haben, ihre Schularbeiten. Dabei erhalten sie bei Bedarf fachliche Unterstützung von erfahrenen Lehrpersonen. Ziel ist es, Sicherheit zu gewinnen, damit die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeiten selbstständig bewältigen können. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson.
Begabtenförderung sind ergänzende Angebote und Massnahmen für besonders begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind und deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt. Die Begabtenförderung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, sich in zusätzliche Themen und Inhalte zu vertiefen und in eigenem Lerntempo an weiterführenden Kompetenzen oder Kompetenzstufen zu arbeiten.
Das Berufsvorbereitungsjahr der Berufswahl- und Weiterbildungsschule Zürcher Oberland (BWSZO) ist freiwillig und kann genutzt werden als Berufswahljahr, Weiterbildungsjahr, Vorbereitungsjahr und/oder Reifejahr.
Zu den wichtigen Aufgaben der Sekundarschule gehört die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Berufswahl und den Übertritt ins Berufsleben.
Die Lehrpersonen beraten Jugendliche und deren Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Suche nach Anschlusslösungen an die Sekundarschule. Ab der zweiten Sekundarschulklasse können sich interessierte Schülerinnen und Schüler von einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater des Berufsinformationszentrum (biz) Uster beraten lassen.
Um Ihnen einen Einblick in den Schulalltag zu ermöglichen, finden zweimal im Jahr Besuchsvormittage oder Besuchstage statt. Die Daten sind im Ferienkalender vermerkt. Der Unterricht erfolgt nach Stundenplan. Die Besucherinnen und Besucher erwarten wir kurz vor Beginn der Lektion im Schulzimmer. Während den Besuchszeiten wird ein Kinderhütedienst angeboten, da der Anlass für Kleinkinder nicht geeignet ist. Wir betreuen die Kleinsten kostenpflichtig und ermöglichen den Eltern und Erziehungsberechtigten dadurch einen ungestörten Einblick in den Unterricht der Schulkinder. Entsprechende Informationen erhalten Sie rechtzeitig zugestellt.
Während der Schulzeit bietet die Schule Wetzikon vor und nach dem Unterricht verschiedene Betreuungsmöglichkeiten an.
Während den Schulferien wird in den Tagesstrukturen eine Ferienbetreuung angeboten.
Spannende Romane, witzige Comics, interessante Sachbücher, hilfreiche Lern-Software und eine Ludothek mit vielen Spielsachen finden Sie in den Bibliotheken der einzelnen Schulen oder in der Regionalbibliothek der Stadt Wetzikon an der Kirchgasse 4.
Ein Brandschutzinstruktor der Feuerwehr Wetzikon-Seegräben besucht die Kindergärten alle zwei Jahre. Die Kindergartenschülerinnen und -schüler lernen den richtigen Umgang mit Feuer. Zudem wird ihnen spielerisch vermittelt, im Brandfall richtig zu reagieren und sich auf dem Sammelplatz in Sicherheit zu bringen. In der 4. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler nochmals eine Instruktion mit dem Ziel, das Vertrauen in die Feuerwehr zu stärken, den vorsorglichen baulichen Brandschutz aufzuzeigen und die Brandverhütung durch das Erkennen von Gefahren zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler lernen, im Brandfall richtig zu reagieren, Gefahren zu erkennen, sich und andere in Sicherheit zu bringen und den Zweck eines Sammelplatzes zu verstehen.
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache DaZ richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Sie lernen Deutsch als Zweitsprache.
Der DaZ-Unterricht ergänzt und unterstützt den Regelunterricht. Durch die DaZ-Angebote werden die Schülerinnen und Schüler darin unterstützt, ihre Deutschkompetenzen (Standardsprache) so aufzubauen, dass sie im Regel-Unterricht erfolgreich lernen können.
Es werden drei DaZ-Formen unterschieden:
− DaZ-Unterricht im Kindergarten
− DaZ-Anfangsunterricht in der Primar- und Sekundarschule
− DaZ-Aufbauunterricht in der Primar- und Sekundarschule
Eltern oder Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aus wichtigen Gründen vom Unterricht dispensieren lassen. Dafür ist frühzeitig ein schriftliches, begründetes Gesuch an die Schulleitung zu stellen oder ein Jokertag zu beziehen.
Die Einschulung ist der Eintritt eines Kindes in den Kindergarten.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden über die Einschulung ihrer Kinder an zwei Informationsanlässen informiert:
- Informationsanlass "Ein Jahr vor Kindergarten" im Mai des Vorjahres
- Informationsabend "Einschulung in den Kindergarten" im März des Einschulungsjahres
Im Januar erhalten die Familien ein Anmeldeformular für ihr Kind und verschiedene allgemeine Informationen zum Kindergarteneintritt.
Die Elternmitwirkungen aller Schulen organisieren gemeinsame, schulhausübergreifende Elternbildungsanlässe.
Die Schule Wetzikon legt Wert auf gute Elternkontakte. Von den Kindergarten- bzw. Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Bei Bedarf können Sie gerne auch selber einen Termin bei der Kindergarten- oder Klassenlehrperson verlangen.
In jeder Schule sind Elternräte eingerichtet. Die Kontaktadressen finden Sie in den einzelnen Schulen unter Elternmitwirkung.
Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern oder Erziehungsberechtigten und der Schule ist wichtig für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Eltern oder Erziehungsberechtigte haben z.B. das Recht auf Information, das Recht auf angemessene Mitsprache, das Recht auf Anhörung und Mitberatung und das Recht auf Einreichung von Gesuchen.
Gleichzeitig haben Eltern oder Erziehungsberechtigte aber auch Pflichten. Die Kinder müssen z.B.:
- Den Unterricht gemäss Stundenplan regelmässig und ausgeruht besuchen;
- für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sein;
- unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen können;
- jedes Jahr obligatorisch zum Zahnarzt;
- dreimal pro Schulzeit obligatorisch zum Arzt.
Die Schule Wetzikon nutzt für die Kommunikation mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten die Escola-App. Die App ist kostenlos nutzbar und lässt sich für das Betriebssystem iOS im App-Store und Android im Play-Store herunterladen. Die benötigten Login-Daten erhalten die Eltern oder Erziehungsberechtigten von den Lehrpersonen.
Mit der App können Eltern oder Erziehungsberechtigte Nachrichten der Schule empfangen, Lehrpersonen oder Schulleitungen kontaktieren und Absenzen erfassen. Die App verwendet die der Schule bekannten Mail-Adressen. Die Daten liegen alle auf gut geschützten Servern in der Schweiz. Die Daten werden in keiner Weise anderweitig verwendet.
In der Regel führt die Kindergarten- bzw. Klassenlehrperson jedes Jahr mit den Kindern eine Schulreise durch. Die Lehrpersonen können zusätzlich auch Exkursionen durchführen, die den Lerninhalt des Unterrichts veranschaulichen und vertiefen. Über die Einzelheiten dieser Ausflüge werden Sie durch die Lehrperson jeweils frühzeitig und genau informiert. Die Teilnahme der Kinder an diesen Anlässen ist obligatorisch und kostenlos.
Auf der Homepage sind immer die neusten Ferienpläne der Schule Wetzikon aufgeschaltet.
Neues entdecken, Spannendes erleben, gemeinsam etwas unternehmen – das ist der Ferienplausch des Bezirks Hinwil für Kinder und Jugendliche von 4 bis 16 Jahren. Während den Frühlingsferien wird mit grossem Einsatz privater Anbieter jeweils ein abwechslungsreiches Aktivitätsprogramm für Kinder angeboten.
Ende Februar wird ein Flyer via Escola-App an die Eltern oder Erziehungsberechtigte verschickt.
Die Schule Wetzikon verfügt über diverse Fonds oder Sonderrechnungen zur Unterstützung von nicht budgetierten Anliegen.
Unsere online-Formulare:
Die Freizeitkurse für die Sekundarschule sind aufgeschaltet. Der Anmeldeschluss ist am 25. Oktober 2024. Das neue Semesterprogramm mit Anmeldetalon wird jeweils auch via Escola-App verschickt.
"Generationen im Klassenzimmer" ist eine Dienstleistung der Pro Senectute des Kantons Zürich. Die Seniorinnen und Senioren unterstützen Klassen, Lehrpersonen und einzelne Kinder im Klassenzimmer.
Die Geschäftsleitung Bildung ist das oberste operative Führungsorgan der Schule Wetzikon. Sie setzt sich aus der Geschäftsbereichsleitung Bildung und der Leitung Bildung zusammen.
Schülerinnen und Schüler der Schule Wetzikon können Mittelschul-Vorbereitungskurse besuchen.
Zwischen den Herbst- und den Sportferien werden für die 6.-Klass-Kinder Mittelschul-Vorbereitungskurse in den Fächern Deutsch und Mathematik angeboten Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson aufgrund des Notendurchschnitts der Schülerinnen und Schüler sowie eines schulischen Standortgespräches mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Ab Herbst bis zur Aufnahmeprüfung werden für die Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarklassen Mittelschul-Vorbereitungskurse in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik angeboten. Informationen dazu erhalten Sie von der Klassenlehrperson.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung ist klar und die Schülerinnen und Schüler verfügen über die notwendige Arbeitstechnik, um die Arbeiten selbständig zu Hause erledigen zu können.
Als Ergänzung zum Regelunterricht besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur HSK. In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (Erstsprache). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der HSK-Unterricht wird entweder von den Botschaften, bzw. Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Trägerschaften organisiert und finanziert. Der Unterricht kann in der Regel vom Kindergarten an besucht werden. Die Anmeldung erfolgt über die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Die Inklusion ist eine Weiterführung der bisherigen Integration. Bei der Integration geht es um die Frage, wie ein Kind unterstützt werden kann, damit es in die Schule passt. Man geht also "vom Kind aus". Die Inklusion stellt sich die Frage, wie sich die Schule anpassen muss, damit alle Schülerinnen und Schüler gut lernen können. Die Anpassungsleistung erfolgt somit auf Seiten der Schule. Bei der Inklusion geht es aber nicht nur um Kinder mit starken "Beeinträchtigungen/Behinderungen", sondern auch um Kinder der Regelschulen, Kinder mit besonderen Begabungen, fremdsprachige Kinder, Kinder mit kurzen Aufmerksamkeitsspannen, kreative Kinder usw. Sie alle sollen in der inklusiven Schule eine Gemeinschaft finden und ihre Lernerfolge haben.
Die integrative Förderung IF von Kindern mit besonderem pädagogischem Bedarf wird auf allen Schulstufen angeboten. Dabei baut die Förderung durch die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen immer auf den Stärken der Kinder und Jugendlichen auf. Unterstützt werden diese dabei insbesondere bei den Herausforderungen - Allgemeines Lernen - Schreiben und Lesen - Mathematisches Lernen - Umgang mit speziellen Anforderungen (Motivation, Gefühlskontrolle, Verhaltenssteuerung) - Unterforderung - Sozialkompetenz. Ziel der integrativen Förderung ist es, dass alle Kinder mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten möglichst gemeinsam in der Regelklasse unterrichtet werden können.
Den Schülerinnen und Schülern stehen für ihre Arbeit in allen Klassen ausreichend Laptops zur Verfügung. Die Schule Wetzikon setzt dabei seit Jahren auf das Windows-Betriebssystem. Die Schulen sind gut miteinander vernetzt, um den Zugriff auf eine gemeinsame Dokumentenverwaltung sicher zu stellen. In allen Gebäuden der Schule Wetzikon wird WLAN angeboten.
Für Absenzen ausserhalb der offiziellen Schulferien oder Feiertage stehen den Kindern pro Schuljahr zwei Jokertage zur Verfügung. Diese können auch zusammengefasst für die ganze Stufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe oder Sekundarstufe) bezogen werden. Jokertag-Bezüge müssen der Klassenlehrperson vorab via Escola-App mitgeteilt werden. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von der Klassenlehrperson.
Der Kindergarten bildet die erste Stufe der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist obligatorisch. Alle Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt sind, besuchen ab Schuljahresbeginn (Mitte August) den Kindergarten.
Im Kindergarten wird jedes Kind in seiner individuellen Entwicklung unterstützt und gefördert. Das Spiel hat eine hohe Bedeutung und ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Wenn Kinder spielen, lernen sie gleichzeitig. Gemeinsam entdecken sie ihre Umwelt und lernen, sich in die Gruppe einzubringen, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und Vertrauen in Lehrpersonen sowie die Gemeinschaft aufzubauen.
Die Unterrichtssprache im Kindergarten ist grundsätzlich Schweizerdeutsch. Die Verwendung der Hochsprache ist in einzelnen Situationen möglich.
In der Mittelstufe und der Sekundarstufe finden ein bis zwei Klassenlager statt. Detaillierte Informationen erhalten Sie dazu rechtzeitig von der Klassenlehrperson.
Die Zuteilung der Kinder in die Schulen erfolgt nach dem Reglement Schülerzuteilung und obliegt der Geschäftsleitung Bildung. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen erfolgt durch die Schulleitung.
Bei der Schul- und Klasseneinteilung wird auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs und eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen geachtet. Auch die Verteilung der Geschlechter, die Leistungsfähigkeit, der individuelle Förderbedarf sowie die soziale und sprachliche Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird berücksichtigt.
Ihre erste Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Ihres Kindes ist immer die Klassenlehrperson. Bei weiteren Unklarheiten oder wenn die Frage nicht nur Ihr Kind oder die Klasse betrifft, steht Ihnen die Schulleitung als zweite Anlaufstelle zur Verfügung.
Läuse treten bei Kindern immer wieder auf - es besteht kein Grund zur Sorge. Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich. Wenn bei einem Kind ein Verdacht auf Lausbefall besteht, wird durch die Klassenlehrperson die Pediculosefachperson („Laustante“) hinzugezogen. Sie informiert Sie über alle notwendigen Massnahmen. Wenn Sie selber bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen (Laus-Eier) finden, muss die Klassenlehrperson umgehend informiert werden. Bei einem Arzt oder in Apotheken können Mittel für die Lausbekämpfung besorgt werden.
Abwesenheiten wegen Krankheit sind der Klassenlehrperson via Escola-App und den Mitarbeitenden der Tagesstrukturen per Telefon, WhatsApp oder Mail vor Beginn des Unterrichts oder der Betreuungszeit mitzuteilen. Für zukünftige Abwesenheiten ist der Klassenlehrperson ein Dispensationsgesuch zu stellen.
Im Alltag sind Internet, Computer und weitere mobile Geräte nicht mehr wegzudenken.
In der Mittelstufe erarbeitet der Kinder- und Jugendinstruktor der Kantonspolizei Zürich mit den Kindern im Fach Kriminalprävention Verhaltensweisen im Umgang mit dem Handy und dem Internet. Die Kinder werden auch auf mögliche Gefahren und strafbare Handlungen mit digitalen Medien hingewiesen.
In der Sekundarschule vermittelt der Kinder- und Jugendinstruktor der Kantonspolizei Zürich im Fach Kriminalprävention Sicherheits- und Verhaltensregeln im Umgang mit dem Handy und dem Internet. Die Jugendlichen erkennen vereinnahmende Einflüsse und lernen, sich abzugrenzen. Sie können sich in andere Menschen hineinversetzen und respektieren deren Gefühle, Bedürfnisse und Rechte.
Läuse treten bei Kindern immer wieder auf - es besteht kein Grund zur Sorge. Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich. Wenn bei einem Kind ein Verdacht auf Lausbefall besteht, wird durch die Klassenlehrperson die Pediculosefachperson („Laustante“) hinzugezogen. Sie informiert Sie über alle notwendigen Massnahmen. Wenn Sie selber bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen (Laus-Eier) finden, muss die Klassenlehrperson umgehend informiert werden. Bei einem Arzt oder in Apotheken können Mittel für die Lausbekämpfung besorgt werden.
Das Reglement „Lebensraum Schule“ legt die pädagogischen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit des Bereichs Unterricht mit dem Bereich Betreuung fest. Zudem definiert es Grundlagen für den Betrieb der Tagesstrukturen der Schule Wetzikon.
Die Kinder werden mit den vom Bildungsrat des Kantons Zürich als obligatorisch bezeichneten Lehrmitteln unterrichtet. Sämtliches Unterrichtsmaterial wird den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Im Projekt LIFT können Jugendliche mit erschwerten Voraussetzungen durch geeignete Unterstützung in die Arbeitswelt oder in eine zielgerichtete Anschlusslösung geführt werden.
Mehr über das Jugendprojekt
A. Köhler AG
Angihair GmbH
Autorama AG
Berchtold Holzbau
Coiffeur Calimero's Studio
Digipack AG
Dormakaba
Eloxalwerk
Evang. ref. Kirche Wetzikon
Femec AG Präzisionsmechanik
Garage Saxer GmbH
Gruss Ehrler AG
Hair & Beauty Club
Hundesalon Schnufi GmbH
Ihr Schreiner Krauer-Sommer AG
Interni Innenarchitektur + Raumkonzept
Iten Sport
IWAZ Wetzikon
Kita Krippenkönig
Kita Talstrasse
Kita Tigerente
Kleintierpraxis Wetzikon
Kündig AG
Landi
Wetzikon
Lions Club
Luna Schmuck und Wohnen
Margareta's Kind-Bébéhaus
Meteolabor AG
Migros Züri-Oberland-Märt
Novotrade Reimann GmbH
Pflegezentrum Wildbach
Reichle & De-Massari AG
Reitschule Rössliplausch
Rero-Tex AG
Rotary Club Bachtel-Zürich
Rotary Club Zürich Oberland
Schmid Automobile AG
Schulhaus
Robenhausen & Robank
Sesam Natura
Sonnweid AG
Sportplatz
Meierwiesen
Stadt Wetzikon
Stadtwerke Wetzikon
Stiftung Kind und Eltern KiTa
Tagesstrukturen
Schule Bühl
Tagesstrukturen
Schule Feld
Tagesstrukturen
Schule Guldisloo
Tagesstrukturen
Schule Walenbach
Tagestrukturen
Schule Robenhausen
Verein FiZ Familienzentrum Wetzikon
Wäscherei Waschbär
Wild Wetzikon AG
Wyss Tec AG
Wir danken den Unternehmen, welche das LIFT-Projekt an der Schule Wetzikon unterstützen.
Eine logopädische Therapie kann nötig sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Probleme beim Sprechen lernen, Reden, Lesen und schreiben hat. Bei Bedarf wird sich die Klassenlehrperson bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten melden.
In den Mediotheken der Sekundarschulen können die Jugendlichen Nachschlagewerke benutzen, sowie Belletristik, Sachbücher, Zeitschriften, DVDs, Comics und Spiele ausleihen.
Die Mediothek der Sekundarschule Walenbach befindet sich im Parterre und ist während den Schulwochen für die Schülerinnen und Schüler geöffnet.
Frau Franziska Homberger berät die Lernenden und unterstützt sie bei der richtigen Auswahl.
Die Mediothek der Sekundarschule Zentrum befindet sich im Untergeschoss vom Schulhaus Lendenbach Ost und ist während den Schulwochen für die Schülerinnen und Schüler geöffnet.
Frau Monica Sulzberger berät die Lernenden gerne und unterstützt sie bei der richtigen Auswahl.
Montag | 08.00 – 11.30 Uhr |
Dienstag | 15.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 09.45 – 11.45 Uhr |
Donnerstag | 13.00 – 15.00 Uhr |
Montag, Dienstag und Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
geschlossen
Während der Mittagszeit haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in der Schule zu bleiben. In beiden Sekundarschulen stehen Räumlichkeiten mit Tischen zum Arbeiten und/oder Essen und ein Mikrowellengerät zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht betreut.
Schülerinnen und Schüler der Schule Wetzikon können Mittelschul-Vorbereitungskurse besuchen.
Zwischen den Herbst- und den Sportferien werden für die 6.-Klass-Kinder Mittelschul-Vorbereitungskurse in den Fächern Deutsch und Mathematik angeboten Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson aufgrund des Notendurchschnitts der Schülerinnen und Schüler sowie eines schulischen Standortgespräches mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Ab Herbst bis zur Aufnahmeprüfung werden für die Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarklassen Mittelschul-Vorbereitungskurse in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik angeboten. Informationen dazu erhalten Sie von der Klassenlehrperson.
Die Musikschule Zürcher Oberland bietet bereits für die Jüngsten einen Einstieg in die Musikwelt. Damit kann früh der Grundstein für einen musikalischen Zugang gelegt werden. In der 2. Klasse ist das Fach „Musikalische Grundausbildung“ im Stundenplan integriert. An der Musikschule Zürcher Oberland können zusätzlich verschiedene Musikinstrumente erlernt werden. Die Schule beteiligt sich abhängig von Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation an den Unterrichtskosten und an den Mietkosten für Instrumente.
Damit Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung die gleichen Chancen haben wie alle anderen, können sie bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich erhalten. Dabei werden für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen in Prüfungssituationen angepasst. In welcher Form dies passiert, wird jeweils individuell auf den Einzelfall abgestimmt.
In den Wintermonaten bietet die Schule Wetzikon den Kindern Pausenäpfel als gesunde Zwischenverpflegung an. Detaillierte Informationen erhalten Sie dazu rechtzeitig von der Klassenlehrperson.
PeP unterstützt die Lehrpersonen der Schule Wetzikon bei der Erarbeitung von zielgerichteten Lösungen und Strategien im Schulalltag. Schwierigkeiten im Unterricht werden dadurch frühzeitig erkannt und können gelöst werden.
Zimmermann Andrea - Fachlehrerin
Moser Rolf - Sozialpädagoge
Der Einsatz von Praktikantinnen oder Praktikanten ist eine niederschwellige Massnahme zur Unterstützung und Entlastung von Lehrpersonen sowie des gesamten Schulbetriebs.
Die Primarschule schliesst an den Kindergarten an und dauert in der Regel sechs Jahre. In der Primarschule eignen sich die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse in allen wichtigen Fächern an.
Der Übergang vom Kindergarten in die Primarschule erfolgt ohne Prüfung oder sonstige Voraussetzungen.
In den ersten beiden Klassen erwerben die Schülerinnen und Schüler Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben oder Rechnen und lernen Interessantes über die Umwelt.
In der dritten bis sechsten Klasse werden die Grundfertigkeiten, Kenntnisse sowie Arbeitstechniken erweitert und gefestigt. In dieser Phase lernen und arbeiten die Schülerinnen und Schüler immer mehr eigenständig und selbstverantwortlich.
Beim Übertritt von der dritten in die vierte Klasse wechselt in der Regel auch die Klassenlehrperson.
Die Psychomotorik-Therapie PMT befasst sich mit Kindern, welche motorische und emotionale Probleme, Verhaltensauffälligkeiten und Schwierigkeiten in ihrer Beziehungsgestaltung aufweisen.
Eine psychomotorische Therapie kann nötig sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in der Bewegungsentwicklung Auffälligkeiten aufzeigt. Dazu gehören beispielsweise:
- motorische Koordinationsschwierigkeiten (z.B. Gleichgewichts-
probleme, Ungeschicktheit)
- Auffälligkeiten bei der Regulierung des Spannungszustandes der
Muskulatur (z.B. Verspannungen)
- feinmotorische Schwierigkeiten (z.B. beim Schneiden, Werken,
Basteln)
- räumliche und zeitliche Orientierungsauffälligkeiten
- grafomotorische Schwierigkeiten (z.B. ungünstige Stifthaltung, nicht
automatisierte Schreibbewegungsabläufe, Unsicherheiten in der
Formerfassung)
Psychomotorische Auffälligkeiten können auch mit Schwierigkeiten in der Kommunikation, dem Verhalten oder der Aufmerksamkeit einhergehen.
Psychomotorik-Therapie fördert die Kinder in ihrer motorischen Entwicklung in den Bereichen Grobmotorik (Bewegungen des ganzen Körpers), Feinmotorik (manuelle Tätigkeiten) sowie Graphomotorik (Schreibfertigkeit) und stärkt sie in ihrem Selbstvertrauen und ihrer Entwicklung.
Die Beratung der Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Psychomotorik-Therapie. Als präventive Massnahme bringen die Psychomotorik-Therapeutinnen ihr Wissen über Bewegungsentwicklung und Bewegungsverhalten in den Klassenunterricht ein.
Eine Psychotherapie kann bei psychischen Problemen, die sich im Schulalltag zeigen, nötig sein. Beispielsweise dann, wenn das schulische Fortkommen einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet ist, oder falls negative Auswirkungen festzustellen sind – etwa im Umgang mit Menschen oder mit Anforderungen im schulischen Alltag. Die Psychotherapie unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Bewältigung ihrer Probleme. Dabei werden oft auch Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen mit einbezogen. In der Regel wird mit einer schulpsychologischen Abklärung geprüft, ob eine Therapie sinnvoll ist.
An unserer Schule kommt es immer wieder vor, dass an Anlässen oder während Ausflügen fotografiert oder gefilmt wird. Diese Aufnahmen nutzen wir zur Illustration von Elterninformationsanlässen, Medienberichten und Ausstellungen oder für die Gestaltung unserer Homepage und das Facebookprofil. Die Veröffentlichung erfolgt anonym; es werden keine Namen genannt. Es kann aber vorkommen, dass auf einem Foto oder einem Video Ihr Kind zu erkennen ist. Für diese Publikation brauchen wir Ihr Einverständnis. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, werden wir kein Bild- und Tonmaterial Ihres Kindes verwenden.
Das kantonale Programm QUIMS (Qualität in multikulturellen Schulen) unterstützt Schulen mit vielen Kindern, die unter anderem Deutsch als Zweitsprache lernen. Diese Schulen stehen vor besonderen Herausforderungen.
QUIMS-Schulen erhalten deshalb fachliche und finanzielle Unterstützung. Ziel ist eine gute und gerechte Schule für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig ihrer Schichtzugehörigkeit, ihrer Erstsprache («Muttersprache») und ihrer Nationalität.
Die Schule Wetzikon verfügt über mehrere Räume welche dauerhaft oder für einzelne Anlässe gemietet werden können.
Für Anfragen oder Auskünfte stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Immobilien der Stadt Wetzikon zur Verfügung.
In der Rechtssammlung der Stadt Wetzikon finden sich sämtliche aktuell gültigen Erlasse und Vereinbarungen der städtischen Behörden sowie Ausführungserlasse des Stadtrats und der Kommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen. Bei ausgewählten Erlassen ist auch die Chronologie ersichtlich. Die Rechtssammlung ist systematisch nach Sachgebieten geordnet.
Alle Jugendlichen der Sekundarschulen können ein Schliessfach oder einen Spind belegen. Dazu brauchen sie ein eigenes Vorhängeschloss. Die Zuteilung erfolgt in der Schule.
Sie ziehen nach Wetzikon um und haben Kinder im Kindergarten-, Primarschul- oder Sekundarschulalter? Dann melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bei uns an.
Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule haben die Möglichkeit, an der Schule mitzuwirken. Mitwirkung bedeutet im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mitsprache zu haben und dementsprechend Mitverantwortung zu tragen.
Um die Bewegung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, erhalten alle in Wetzikon wohnhaften Schulkinder eine Schülersportkarte. Sie berechtigt zum kostenlosen Eintritt während der Freizeit in die Wetziker Sportanlagen (Freibad Meierwiesen, Strandbad Auslikon und Kunsteisbahn). Die Schülersportkarte ist vom 2. Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unbeschränkt gültig. Bei Verlust der Karte wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
Die Zuteilung der Kinder in die Schulen erfolgt nach dem Reglement Schülerzuteilung und obliegt der Geschäftsleitung Bildung. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen erfolgt durch die Schulleitung.
Dabei wird auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs und eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen geachtet. Auch die Verteilung der Geschlechter, die Leistungsfähigkeit, der individuelle Förderbedarf sowie die soziale und sprachliche Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird dabei berücksichtigt.
In der Regel werden die Einteilungskreise für die Kinder des 1. Kindergartens, der 1. und der 4. Klasse jedes Jahr neu festgelegt.
Spätestens anfangs Juni werden Sie die Einteilung Ihres Kindes von der Schulverwaltung erhalten.
Die Aussenanlagen der Schulhäuser stehen der Öffentlichkeit ausserhalb der Schulzeit am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ab 16.00 Uhr und am Mittwoch ab 13.00 Uhr jeweils bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist auf die Nachtruhe Rücksicht zu nehmen.
Die Schülerinnen und Schüler müssen dreimal während ihrer Schulzeit von einem Arzt untersucht werden. Der Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch.
Im Kindergarten erfolgt die Untersuchung in der Regel durch den privaten Hausarzt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
In der 5. Klasse und in der 2. Sekundarschulklasse erfolgen die Untersuchungen entweder beim Schularzt oder wieder beim privaten Hausarzt. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim Schularzt gehen zu Lasten der Schule. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim privaten Hausarzt werden von der Krankenkasse übernommen.
Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung umfasst das Überprüfen der Seh- und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht und die Kontrolle des Impfstatus. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten organisieren die Termine für die Vorsorgeuntersuchungen selber beim Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl.
Die Durchführung der Impfungen ist freiwillig und liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Wenn Sie eine Schulbestätigung benötigen, können Sie diese online mit folgendem Formular bestellen:
Die Schule Wetzikon unterhält einen eigenen Schulbusbetrieb mit den Schulbussen „Chäfer“ und „Schnägg“. Schülerinnen und Schüler aus einzelnen Aussenwachten werden vom Kindergarten bis zur 3. Klasse gemäss individuellem Fahrplan transportiert. Die Busse sind zudem für weitere Fahrten von ganzen Klassen zum Turn- und Schwimmunterricht oder für Spezialfahrten im Einsatz.
Ihr Kind erhält jedes Jahr einen Ferienplan des aktuellen und des folgenden Schuljahres.
Auf Wunsch der Eltern und Erziehungsberechtigten oder der Klassenlehrperson wird bei Auffälligkeiten des Kindes ein Schulisches Standortgespräch SSG durchgeführt. Dabei können die aktuelle Situation eines Schülers oder einer Schülerin eingeschätzt und besprochen oder besondere Situationen diskutiert werden. Es dient aber auch zur Überprüfung von bereits angeordneten Sonderpädagogischen Massnahmen.
Die Schulleitung ist für die operative, personelle und pädagogische Führung der Schule Ihres Kindes zuständig.
Die Schulpflege setzt sich aus neun Mitgliedern (inkl. Präsidium) zusammen und ist zuständig für die strategische Führung der Schule Wetzikon. Die Schulpflegemitglieder werden von den Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon für jeweils vier Jahre an der Urne gewählt.
Der Schulpsychologische Beratungsdienst SPBD berät und unterstützt Eltern, Jugendliche und Lehrpersonen bei schulischen und heilpädagogischen Fragen.
In der Regel führt die Kindergarten- bzw. Klassenlehrperson jedes Jahr mit den Kindern eine Schulreise durch. Die Lehrpersonen können zusätzlich auch Exkursionen durchführen, die den Lerninhalt des Unterrichts veranschaulichen und vertiefen. Über die Einzelheiten dieser Ausflüge werden Sie durch die Lehrperson jeweils frühzeitig und genau informiert. Die Teilnahme der Kinder an diesen Anlässen ist obligatorisch und kostenlos.
Die Schulsozialarbeit SSA ist ein Beratungsangebot, welches eine Brückenfunktion zwischen Familie und Schule übernimmt.
In jeder Schule ist ein Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin tätig. Sie kümmern sich bei Bedarf um persönliche und soziale Probleme von Kindern und Jugendlichen, welche sich im schulischen Umfeld auswirken. Die Schulsozialarbeit bietet der Schule Unterstützung zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen und begleitet und unterstützt Kinder bei ihrer gesellschaftlichen Integration. Die Dienste der SSA stehen auf Wunsch auch den Eltern und Erziehungsberechtigten zur Verfügung.
Die Schulverwaltung ist das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die administrative Führung der Schule Wetzikon. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Erziehungsberechtigte und weitere Interessierte für alle schulischen Fragen.
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Auf dem Schulweg kann Ihr Kind vielfältige soziale Erfahrungen machen, welche die Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen können. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen.
Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht mit dem Auto in die Schule zu fahren. Lassen Sie es seinen Schulweg alleine bewältigen.
Für die Sicherheit auf dem Schulweg erhalten die Kindergartenkinder am Kindergartenbesuchsmorgen vor den Sommerferien bzw. am ersten Unterrichtstag einen Leuchtstreifen.
Die 1. Klass-Kinder werden am ersten Unterrichtstag mit einer Leuchtweste ausgerüstet.
Die Jugendlichen können zu Fuss auch oder mit dem Fahrrad, Kickboard oder Skateboard zur Schule kommen. Velos und Kickboards müssen im Veloständer abgestellt werden. Das Mofa-Fahren und das Abstellen von Mofas sind auf dem gesamten Schulareal verboten.
Speziell ausgebildete Schulzahnpflegeinstruktorinnen erteilen Unterricht für die Mundhygiene und Zahnpflege. Im Kindergarten besuchen sie die Klassen drei Mal, an der Primarstufe zwei Mal pro Schuljahr.
Der Schwimmunterricht findet von der 1. bis zur 4. Klasse statt. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Schwimmunterricht alle zwei Wochen während zwei Lektionen.
Der Schwimmunterricht wird von einer Schwimmlehrperson, einer Schwimminstruktorin oder einem Schwimminstruktor erteilt. Die Klassenlehrperson begleitet die Klasse und unterstützt die Schwimmlehrperson während des Unterrichts.
Die Sekundarschule schliesst an die Primarschule an und dauert drei Jahre. Die Sekundarschule ist in die Abteilungen A und B eingeteilt. Mit dem Abschluss der Sekundarschule endet auch die Schulpflicht.
Ein wichtiges Ziel der Sekundarschule ist es, die Jugendlichen optimal auf die nächste Lebensphase vorzubereiten.
"Generationen im Klassenzimmer" ist eine Dienstleistung der Pro Senectute Kanton Zürich PSZH. Die Seniorinnen und Senioren unterstützen Klassen, Lehrpersonen und einzelne Kinder im Klassenzimmer.
Zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen können in Absprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten Sonderpädagogische Massnahmen wie zum Beispiel Integrative Förderung IF, Logopädietherapie, Psychomotoriktherapie, Psychotherapie, Unterricht in Deutsch als Zweitsprache DaZ, Begabtenförderung und Sonderschulungen eingerichtet werden.
Die Schule Wetzikon verfügt über diverse Fonds oder Sonderrechnungen zur Unterstützung von nicht budgetierten Anliegen.
Die Sonderschulung soll gewährleisten, dass Kinder mit besonderem Bildungsbedarf kompetent gefördert werden. Sie kann in einer Sonderschule oder als integrierte Sonderschulung in der Regelschule erfolgen. Die für eine Sonderschulung erforderliche Abklärung beim Schulpsychologischen Beratungsdienst wird von der Fachstelle Sonderpädagogik und Prävention in Absprache mit den Eltern, Lehrpersonen und der Schulleitung bewilligt.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung, Funktionseinschränkung oder Entwicklungsstörung im Regelunterricht mit unterstützenden Massnahmen nicht angemessen gefördert werden können, für die der Besuch der Regelschule jedoch möglich ist, werden im Rahmen der Integrierten Sonderschulung geschult. Das Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen möglichst in der Regelklasse zu unterrichten.
Können die Kinder und Jugendlichen aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht mit der integrierten Sonderschulung ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden, bietet sich die Möglichkeit einer separierten Sonderschulung. Diese findet in den meisten Fällen in einer Tagessonderschule statt.
In den Sonderschulen kümmern sich kompetente Fachteams um Unterricht, Therapie, Erziehung sowie Betreuung und können so dem besonderen Bildungs- und Entwicklungsbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Jedes Kind erhält von der Klassenlehrperson oder der Schulverwaltung jeweils vor den Sommerferien seinen persönlichen Stundenplan.
In sämtlichen Primarschulen der Schule Wetzikon werden Tagesstrukturen angeboten.
Die Schule Wetzikon unterhält einen eigenen Schulbusbetrieb mit den Schulbussen „Chäfer“ und „Schnägg“. Schülerinnen und Schüler aus einzelnen Aussenwachten werden vom Kindergarten bis zur 3. Klasse gemäss individuellem Fahrplan transportiert. Die Busse sind zudem für weitere Fahrten von ganzen Klassen zum Turn- und Schwimmunterricht oder für Spezialfahrten im Einsatz.
Ein Übertritt ist der Wechsel von einer Schulstufe in eine andere:
Die Klassenlehrperson Ihres Kindes wird Sie rechtzeitig über den Vorgang informieren.
Ein Wechsel der Abteilung an der Sekundarschule kann dann erfolgen, wenn angenommen werden muss, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann.
Sowohl die Klassenlehrpersonen wie auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf Wechsel der Abteilung stellen.
Vor dem Entscheid über den Antrag auf Wechsel der Abteilung besucht die Schülerin oder der Schüler zwei bis drei Schnupperwochen in der mutmasslichen Zielklasse.
Ein Umzug innerhalb der Stadt Wetzikon oder ein Wohnortwechsel in eine andere Gemeinde muss der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig angekündigt werden. Die Umzugsmeldung muss bei der Schulverwaltung spätestens zur gleichen Zeit wie die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle im Stadthaus erfolgen. Bei einem Umzug innerhalb von Wetzikon erfolgt eine neue Schulhauszuteilung, sofern die neue Adresse nicht innerhalb des bisherigen Zuteilungskreises liegt. Kinder in Abschlussklassen (3. und 6. Klasse) können in der Regel auf Wunsch bis Ende Schuljahr in ihrer Klasse verbleiben.
Die Unterrichtssprache im Kindergarten ist mehrheitlich Mundart. Die Schülerinnen und Schüler lernen aber bereits dort die hochdeutsche Sprache kennen.
In der Primarschule und in der Sekundarschule ist Schriftdeutsch die Standardsprache.
Die genauen Unterrichtszeiten finden Sie auf dem persönlichen Stundenplan Ihres Kindes.
Vormittag
Auffangzeit 08.10 - 08.30 Uhr
Unterricht 08.30 - 11.50 Uhr
Nachmittag
Unterricht 13.30 - 15.10 Uhr
Der Mittwochnachmittag ist schulfrei
Im ersten Kindergartenjahr findet der Unterricht nur am Vormittag statt. Der Nachmittag ist immer frei.
Montag – Freitag
Vormittag
Unterricht 07.20/08.10 - 11.50 Uhr
Nachmittag
Unterricht 13.30 - 15.05/15.10/16.00 Uhr
Der Mittwochnachmittag ist schulfrei.
Montag – Freitag
Vormittag
Unterricht 07.20/08.10 - 11.50 Uhr
Nachmittag
Unterricht 13.30 - 15.10/16.00/16.50/17.40 Uhr
Der Mittwochnachmittag ist im 1. und 2. Sekundarschuljahr schulfrei.
In der 3. Sek können Wahlfächer am Mittwochnachmittag stattfinden.
In der 5. Klasse können die Schülerinnen und Schüler die Veloprüfung absolvieren. Davor werden sie durch den Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei Zürich unterrichtet und gut vorbereitet.
Die Stadt Wetzikon verfügt über ein reges und gut ausgebautes Vereinsangebot für alle Alterskategorien. Mit öffentlichen Geldern werden die Institutionen für Kinder und Jugendliche jedes Jahr finanziell unterstützt.
Ihre Kinder haben die Möglichkeit, sich mit einer Mitgliedschaft in einem dieser Vereine auch ausserhalb des Schulunterrichts musisch, sportlich oder kulturell zu engagieren und dadurch einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachzugehen. Nebst körperlicher oder geistiger Betätigung werden dabei auch die Sozialkompetenzen der Kinder und Jugendlichen weiterentwickelt und gefördert. Unterhaltung, Spannung, Spass, Erfolgserlebnisse und neue Freundschaften sind zu erwarten und werden bestimmt den Alltag Ihrer Kinder bereichern.
Damit Sie eine gute Übersicht über das Vereinsangebot der Stadt Wetzikon bekommen und bei Bedarf mit Ihrem Kind eine gute Wahl für ein Freizeitangebot treffen können, finden Sie hier eine entsprechende Liste.
Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden.
Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei unterrichtet dazu stufengemäss in Kindergärten und Schulklassen der Primar- und Sekundarschule.
Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. Als Abschluss dieses Unterrichts kann jedes Schulkind während der 5. Klasse an einer theoretischen und praktischen Veloprüfung teilnehmen.
Die Versicherung der Kinder bezüglich Krankheit, Unfall oder Haftpflicht ist Sache der Eltern und Erziehungsberechtigten.
Auf der Homepage des Volksschulamts des Kantons Zürich finden Sie allgemeine Informationen zum Bildungssystem.
Die Schülerinnen und Schüler müssen dreimal während ihrer Schulzeit von einem Arzt untersucht werden. Der Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch.
Im Kindergarten erfolgt die Untersuchung in der Regel durch den privaten Hausarzt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
In der 5. Klasse und in der 2. Sekundarschulklasse erfolgen die Untersuchungen entweder beim Schularzt oder wieder beim privaten Hausarzt. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim Schularzt gehen zu Lasten der Schule. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen beim privaten Hausarzt werden von der Krankenkasse übernommen.
Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung umfasst das Überprüfen der Seh- und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht und die Kontrolle des Impfstatus. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten organisieren die Termine für die Vorsorgeuntersuchungen selber beim Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl.
Die Durchführung der Impfungen ist freiwillig und liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Jedes Jahr während den Sportferien werden für die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Sekundarschule freiwillige Wintersportlager organisiert. Die Wintersportlager finden in der Schweiz statt und dauern zwischen fünf und sieben Tagen.
Ein Wohnortwechsel in eine andere Gemeinde oder ein Umzug innerhalb der Stadt Wetzikon muss der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig angekündigt werden. Die Umzugsmeldung muss bei der Schulverwaltung spätestens zur gleichen Zeit wie die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle im Stadthaus erfolgen. Bei einem Umzug innerhalb von Wetzikon erfolgt eine neue Schulhauszuteilung, sofern die neue Adresse nicht innerhalb des bisherigen Zuteilungskreises liegt. Kinder in Abschlussklassen (3. und 6. Klasse) können in der Regel auf Wunsch bis Ende Schuljahr in ihrer Klasse verbleiben.
Die Schülerinnen und Schüler müssen jedes Jahr zum Zahnarzt. Der zahnärztliche Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten jedes Jahr von der Schule einen Gutschein für den Vorsorgeuntersuch ihrer Kinder. Der Untersuch ist kostenlos, wenn die Zahnkontrolle bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt in der Schweiz durchgeführt wird.
Die Schülerinnen und Schüler müssen jedes Jahr zum Zahnarzt. Der zahnärztliche Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten jedes Jahr von der Schule einen Gutschein für den Vorsorgeuntersuch ihrer Kinder. Der Untersuch ist kostenlos, wenn die Zahnkontrolle bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt in der Schweiz durchgeführt wird.
Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuches. Sie dokumentieren den Besuch der bewerteten Fächer und stellen einen Ausweis über die erbrachte Gesamtleistung dar. Dabei werden der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, die Begabungen und Neigungen und die Resultate aus relevanten Lernkontrollen berücksichtigt. Die Klassenlehrperson stellt zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. Im Kindergarten und in der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt, sondern Standortgespräche mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten durchgeführt.
Der Einsatz von Zivildienstleistenden ist eine niederschwellige Massnahme zur Unterstützung und Entlastung von Lehrpersonen sowie des gesamten Schulbetriebs.
Pausen sind nicht nur „Auszeiten“ beim Spielen oder Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Ein Znüni oder eine Zwischenmahlzeit können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. Bitte geben Sie Ihrem Kind jedoch nur „gesunde“ und zahnschonende Zwischenverpflegungen mit.
Die Zuteilung der Kinder in die Schulen erfolgt nach dem Reglement Schülerzuteilung und obliegt der Geschäftsleitung Bildung. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen erfolgt durch die Schulleitung.
Dabei wird auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs und eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen geachtet. Auch die Verteilung der Geschlechter, die Leistungsfähigkeit, der individuelle Förderbedarf sowie die soziale und sprachliche Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird dabei berücksichtigt.
In der Regel werden die Einteilungskreise für die Kinder des 1. Kindergartens, der 1. und der 4. Klasse jedes Jahr neu festgelegt.
Spätestens anfangs Juni werden Sie die Einteilung Ihres Kindes von der Schulverwaltung erhalten.
Sie ziehen nach Wetzikon um und haben Kinder im Kindergarten-, Primarschul- oder Sekundarschulalter? Dann melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bei uns an.