Ein Wohnortwechsel in eine andere Gemeinde oder ein Umzug innerhalb der Stadt Wetzikon muss der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig angekündigt werden. Zudem muss der Schulverwaltung der bevorstehende Umzug spätestens zur gleichen Zeit wie die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle im Stadthaus gemeldet werden. Bei einem Umzug innerhalb von Wetzikon erfolgt eine neue Schulhauszuteilung, sofern die neue Adresse nicht innerhalb des bisherigen Zuteilungskreises liegt. Kinder in Abschlussklassen (3. und 6. Klasse) können in der Regel auf Wunsch bis Ende Schuljahr in ihrer Klasse bleiben.