Die Aussenanlagen der Schulhäuser stehen der Öffentlichkeit ausserhalb der Schulzeit am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ab 16.00 Uhr und am Mittwoch ab 13.00 Uhr jeweils bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist auf die Nachtruhe Rücksicht zu nehmen.