Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Glossar
- Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Parlaments sind öffentlich. Das Parlament schliesst die Öffentlichkeit aus, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) dies erfordern. Die Sitzungen der Kommissionen einschliesslich der Protokolle und Sitzungsunterlagen sind nicht öffentlich.
- Offenlegungspflichten
Die Parlamentsmitglieder informieren bei Amtsantritt und jeweils auf Beginn des neuen Amtsjahrs die Parlamentsdienste schriftlich über folgende aktuelle Interessenbindungen: Berufliche Tätigkeiten, Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland, Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts, die mindestens 5 % des Gesellschaftskapitals oder des Stimmrechts umfassen, dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale, schweizerische und ausländische Interessengruppen, Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bunds, des Kantons, der Gemeinden und in Organen von Rechtsträgern der interkommunalen Zusammenarbeit und regelmässige Vertragsbeziehungen mit der Stadt Wetzikon.
Die Parlamentsdienste veröffentlichen die Interessenbindungen auf der Webseite des Parlaments. - Ordnungsantrag
Wird ein Ordnungsantrag gestellt und von der Mehrheit der Stimmenden unterstützt, zum Beispiel ein Antrag auf Verschiebung der Schlussabstimmung oder auf Abbruch oder Unterbrechung der Sitzung oder Verlängerung der Redezeit, so wird die Beratung der Sache bis zur Erledigung des Ordnungsantrags ausgesetzt. Das Parlament kann zu jedem Zeitpunkt den Abbruch der Diskussion beschliessen. In diesem Fall wird das Wort nur noch den Mitgliedern erteilt, welche ein Votum angemeldet haben, sowie auf Verlangen einer Vertreterin oder einem Vertreter des Stadtrats, der kommissionsreferierenden und der erstunterzeichneten Person eines parlamentarischen Vorstosses.