Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Glossar
- Medien
Medien sind in Parlamentssitzungen willkommen. Sie können bei der Geschäftsleitung um einen Platz im Sitzungssaal ersuchen oder auf der Zuschauertribüne Platz nehmen.
- Milizprinzip
Das Parlament ist ein Milizparlament. Die Parlamentsmitglieder üben ihr parlamentarisches Mandat neben ihrem Beruf aus.
- Minderheitsantrag
Ein Minderheitsantrag ist ein Antrag, den die Kommissionsmehrheit abgelehnt hat, jedoch zusammen mit dem eigentlichen Kommissionsantrag dem Parlament unterbreitet wird. Die Referentinnen und Referenten von Minderheitsanträgen geniessen erweiterte Rederechte gegenüber anderen Parlamentsmitgliedern.
- Motion
Die Motion ist ein selbständiger Antrag, welcher den Stadtrat verpflichtet, den Entwurf für den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Beschlusses vorzulegen, der in die Kompetenz der Gemeinde oder des Parlaments fällt. Die Motion wird vom erstunterzeichneten Parlamentsmitglied mündlich begründet. Im Verhinderungsfall kann damit ein anderes Parlamentsmitglied beauftragt werden. Liegt eine schriftliche Begründung vor, kann auf eine ergänzende mündliche Begründung verzichtet werden. Motionen werden in einem zweistufigen Verfahren beschlossen. Die Motion kann dem Stadtrat erst überwiesen werden, nachdem dieser innert zwei Monaten Stellung bezogen hat. Ist eine eigenständige oder unterstellte Kommission beteiligt, verlängert sich die Frist auf drei Monate. Der Stadtrat hat über eine Motion innert neun Monaten, vom Zeitpunkt der Überweisung an gerechnet, Bericht und Antrag zu stellen.