Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Stadtrat

Wetziker Stimmbevölkerung lehnt Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" ab

Sonntag, 09.02.2025

Wetziker Stimmbevölkerung lehnt Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" ab
Wetziker Stimmbevölkerung lehnt Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" ab

Medienmitteilung vom 9. Februar 2025

Die Wetziker Stimmberechtigten haben am 9. Februar 2025 über die Volksinitiative "Mindest-abstand von Windrädern" abgestimmt. Nach dem Nein (57,34 %) bleibt die Bauordnung der Stadt Wetzikon unverändert.

Mit 3'223 Nein-Stimmen zu 2'398 Ja-Stimmen hat die Wetziker Stimmbevölkerung die Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,39 Prozent.

Der Stadtrat bekennt sich in seiner Vision Wetzikon 2040 zu einer klimaneutralen Stadt. Dies bedeutet, dass Wetzikon in hohem Masse mit lokaler, erneuerbarer Energie versorgt werden muss. Die Windenergiegewinnung entspricht grundsätzlich dieser Zielsetzung. Der Stadtrat unterstützt dabei die Haltung von Bund und Kanton, dass die Windenergie Teil einer zukünftigen Energiestrategie sein soll. Windkraftanlagen sollen jedoch dort gebaut werden, wo sie am effizientesten und umweltverträglichsten sind. Klar ist auch, dass beim Bau von Windenergieanlagen im dichtbesiedelten Kanton Zürich die Interessen der betroffenen Bevölkerung in Bezug auf Lärm, Schattenwurf, Sicherheit, Landschaftsverträglichkeit zu berücksichtigen sind. Der Stadtrat wird die weiteren Planungsschritte des Kantons aufmerksam verfolgen und die Interessen der Stadt Wetzikon im Rahmen seiner Möglichkeiten wahren.

Das vom Kanton bezeichnete Potenzialgebiet Nr. 29 "Schönwis" befindet sich im Grenzgebiet der Stadt Wetzikon und der Gemeinde Hinwil ausserhalb der Bauzonen. Zwar ist das auf kantonaler Ebene laufende Planungsverfahren zur Teilrevision des Richtplans derzeit im Gange, im Moment kann noch nicht definitiv gesagt werden, wo genau Windenergieanlagen erstellt wer-den sollen. Mit grösster Wahrscheinlichkeit würde ein Standort im Potenzialgebiet Nr. 29 aber ausserhalb des Siedlungsgebiets und damit ausserhalb der Bauzone sein.

Den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung und das Abstimmungsprotokoll finden Sie unter folgendem Link: Abstimmungsresultate vom 9. Februar 2025.

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