Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Sanierungskonzept Spital Wetzikon: Das Stimmvolk entscheidet über finanzielle Unterstützung

Dienstag, 11.02.2025

Sanierungskonzept Spital Wetzikon: Das Stimmvolk entscheidet über finanzielle Unterstützung
Sanierungskonzept Spital Wetzikon: Das Stimmvolk entscheidet über finanzielle Unterstützung

Ob sich die öffentliche Hand am Sanierungskonzept des Spitals Wetzikon beteiligt, entscheidet die Bevölkerung. In sämtlichen 12 Aktionärsgemeinden kommt im 2025 eine entsprechende Kreditvorlage zur Abstimmung.

Der Sanierungsplan für das Spital Wetzikon beinhaltet unter anderem eine Anschubfinanzierung durch die Aktionärsgemeinden. Diese müssen neues Kapital in der Höhe von gesamthaft 50 Millionen Franken einschiessen, damit die Rettung des Spitals gelingen kann.

Die Aktionärsgemeinden haben die Ausarbeitung des Sanierungskonzepts eng begleitet und die Vorschläge und Berechnungen der GZO AG Spital Wetzikon durch ein von ihnen beauftragtes Gremium von unabhängigen Fachexperten überprüfen und bewerten lassen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben die Exekutiven der Aktionärsgemeinden eine individuelle Analyse vorgenommen und einen Grundsatzentscheid gefällt: Demnach werden in allen 12 Aktionärsgemeinden die Stimmberechtigten darüber befinden können, ob sich die Gemeinde entsprechend ihrer heutigen Besitzverhältnisse an der Sanierung beteiligt. Die Abstimmungen über die Kreditvorlagen in den einzelnen Gemeinden finden im Zeitraum zwischen Juni und November dieses Jahres statt.

Die Exekutiven von Wetzikon, Hinwil, Wald, Gossau, Dürnten, Bauma, Bäretswil, Grüningen, Fischenthal und Seegräben empfehlen die Kreditvorlage nach heutigem Kenntnisstand zur Annahme, jene von Rüti und Bubikon zur Ablehnung.

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