Amtliche Publikationen
Definitiven Wahlvorschläge Stadtrat und Schulpräsidium für die Amtsdauer 2026 - 2030
Freitag, 05.12.2025

Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Stadtrats und dessen Präsidenten sowie für das Schulpräsidium für die Amtsdauer 2026 – 2030
Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Stadtrates sowie des Präsidiums der Schulpflege liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
Stadtrat (6 Mitglieder inkl. Stadtpräsidium)
- Bassu Pascal Pietro, geb. 1969, Wetzikon, Prozessmanager, bisher, SP
- Bertschinger Bruno, geb. 1967, Wetzikon, Landwirt, neu, SVP
- Büsser Marie-Therese Elisabeth, geb. 1960, Wetzikon, Dr. sc. nat. ETH/selbständige Beraterin, neu, GLP
- Elliscasis Sandra, geb. 1967, Wetzikon, Unternehmerin, bisher, FDP
- Lenz Stephan (Stefan) Andreas, geb. 1972, Wetzikon, Unternehmensberater, bisher, FDP
- Lohrer Dan Johann, geb. 1968, Wetzikon, Strassenbauer EFZ/Sozialpädagoge FH, neu, parteilos
- Martensson Per-Anders (Per), geb. 1958, Wetzikon, Dipl. Ingenieur, neu, parteilos
- Vettiger Heinrich (Henry) Anton, geb. 1953, Wetzikon, Dipl. Ingenieur ETH, bisher, SVP
- Walter Walder Christine Barbara, geb. 1962, Wetzikon, Schulleiterin, bisher, Grüne
Als Präsident des Stadtrats:
- Bassu Pascal Pietro, geb. 1969, Wetzikon, Prozessmanager, bisher, SP
- Vettiger Heinrich (Henry) Anton, geb. 1953, Wetzikon, Dipl. Ingenieur ETH, bisher, SVP
Schulpflege (9 Mitglieder inkl. Schulpräsidium)
Die Mitglieder der Schulpflege werden in Stiller Wahl gewählt.
Als Präsidentin/Präsident der Schulpflege:
- Grossen-Aerni Andrea Sandra, geb. 1973, Wetzikon, Dozentin Sozialpädagogik HF/Kantonsrätin, neu, EVP
- Ineichen Thomas, geb. 1967, Wetzikon, Musikschulleiter, neu, FDP
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 12. April 2026 statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wetzikon, 5. Dezember 2025
Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)