Amtliche Publikationen

Definitiven Wahlvorschläge der Reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030

Freitag, 05.12.2025

Definitiven Wahlvorschläge der Reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030
Definitiven Wahlvorschläge der Reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030

Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Reformierten Kirchenpflege und dessen Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030

Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl der Mitglieder der reformierte Kirchenpflege und dessen Präsidenten liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:

Als Mitglied der Reformierten Kirchenpflege (7 Mitglieder inkl. Präsidium):

  • Brändle Andrea Elsbeth, geb. 1960, Wetzikon, dipl. Psychologin IAP/pensioniert, neu, EVP
  • Hartmann Reto (Fips), geb. 1968, Wetzikon, Elektroingenieur FH, bisher, SVP
  • Kunz Martin René, geb. 1968, Wetzikon, Elektroingenieur FH, bisher, parteilos
  • Nägelin Reto, geb. 1974, Wetzikon, Berufungsunternehmer, neu, EVP
  • Weis de Groot Claudia, geb. 1967, Wetzikon, Hausfrau, bisher, parteilos

Als Präsident der Reformierten Kirchenpflege:

  • Kunz Martin René, geb. 1968, Wetzikon, Elektroingenieur FH, neu, parteilos

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 12. April 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Frau Carola Heller, Präsidentin, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wetzikon, 5. Dezember 2025

Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen