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Genehmigung und Inkraftsetzung teilrevidiertes Reglement Entwicklungshilfe

Freitag, 29.08.2025

Genehmigung und Inkraftsetzung teilrevidiertes Reglement Entwicklungshilfe
Genehmigung und Inkraftsetzung teilrevidiertes Reglement Entwicklungshilfe

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 20. August 2025 beschlossen:

Das teilrevidierte Reglement über die Beiträge zur Entwicklungshilfe und zur Unterstützung in Notsituationen im In- und Ausland wird genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt.

Das Reglement kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/verwaltung/rechtssammlung/#anchor_227825be (sRS-Nr. 121.6).

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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