Amtliche Publikationen
Freitag, 29.08.2025
Mit Beschluss vom 20. August 2025 hat der Stadtrat die Energie- und Netznutzungstarife für den Strom 2026 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 29. August bis 29. September 2025 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.
Gegen die Festlegung der Netznutzungstarife und -entgelte sowie der Stromtarife für die Grundversorgung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), Effingerstrasse 39, 3003 Bern Rekurs erhoben werden.
Gegen alle übrigen Bestimmungen der Tarifordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Stadtrat Wetzikon