Amtliche Publikationen

Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026 – 2030, Wahlanordnung

Freitag, 26.09.2025

Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026 – 2030, Wahlanordnung
Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026 – 2030, Wahlanordnung

Der Stadtrat als wahlleitende Behörde des Notariatskreises Wetzikon hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026 – 2030 auf den Sonntag, 12. April 2026 angesetzt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) in Stiller Wahl durchgeführt.

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, findet gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung eine Wahl mit einem leeren Wahl-zettel und Beiblatt an der Urne statt.

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 5. November 2025, 16:30 Uhr, beim Stadtrat Wetzikon, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 22. April 2026, 16.30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Dienstag, 14. April 2026 amtlich publiziert.

Als Notar / Notarin wählbar ist, wer im Besitze eines Fähigkeitszeugnisses des Obergerichts des Kantons Zürich ist (§ 10 des Notariatsgesetzes) und im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) auf dem Wahlvorschlag zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom Freitag, 21. November 2025 bis Freitag, 28. November 2025, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon erhältlich oder können auf der Website der Stadt Wetzikon (https://www.wetzikon.ch/de/politik/abstimmungen-und-wahlen/behoerdenwahlen-2026/) bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wetzikon, 26. September 2025

Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen