Bei konkreten baurechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder der Einreichung von Baugesuchen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Hochbau. Alle relevanten Informationen zum Baubewilligungsverfahren, zur korrekten Vorgehensweise sowie zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter folgenden Links:
Baubewilligungen
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Baueingabe
Elektronische Baugesuche
Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen und zur Vorbesprechung konkreter Bauvorhaben empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Hochbau. Bitte beachten hierzu auch unser Merkblatt für Bauherrschaften und Planende zur Einreichung von Bauanfragen. Der Beizug einer Fachperson (z. B. Architekt/in oder Planer/in) kann dabei wesentlich zur effizienten und rechtskonformen Umsetzung Ihres Bauvorhabens beitragen.
Bitte beachten Sie, dass allgemeine Fragen zur Grundstücksentwicklung oder zur Nutzungspotenzialen von Grundstücken nicht beantwortet werden können.
Die eingereichten Baugesuche im ordentlichen Verfahren werden nach erfolgter Vollständigkeitsprüfung und allfälliger Aktenergänzung im digitalen Amtsblatt der Schweiz sowie auf der Webseite der Stadt publiziert. Nach dieser Bekanntmachung erfolgt die Akteneinsicht während der 20-tägigen Auflagefrist ausschliesslich elektronisch über das Online-Portal der Stadt. Eine physische Einsichtnahme vor Ort ist nicht mehr möglich.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Abteilung Hochbau einzureichen. Das Begehren muss direkt über folgenden Link gestellt werden https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/wetzikon. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§ 314 – 316 Planungs- und Baugesetz, PBG).
Die von der Abteilung Hochbau beurteilten Baugesuche werden dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieser entscheidet über die Erteilung der Baubewilligung, soweit die Zuständigkeit nicht an die Verwaltung delegiert ist.