Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Ostern
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 13.00 Uhr, bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der Website.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind ab Dienstag, 7. April 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Freitag, 06.03.2026

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss vom 25. Februar 2026 hat der Stadtrat folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
360'000 Franken (inkl. MWST) für die Instandstellung der Personenunterführungen Bahnhof Wetzikon (SRB 2026/33)
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter: https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon