Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Ostern
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 13.00 Uhr, bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der Website.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind ab Dienstag, 7. April 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Teilrevision Teilrichtplan Zentrum und Verkehrsplan II
Freitag, 31.10.2025

Teilrevision Teilrichtplan Zentrum und Verkehrsplan II, öffentliche Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG
Die Planungskommission der Stadt Wetzikon hat am 28. Oktober 2025 die Teilrevision der kommunalen Richtpläne, Teilrichtplan Zentrum und Verkehrsplan II zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet: https://bit.ly/4oK4ABl
Die Teilrevision der kommunalen Richtpläne, Teilrichtplan Zentrum und Verkehrsplan II besteht aus folgenden Teilen:
- Teilrichtplan Zentrum, vom 3. Dezember 2024
- Verkehrsplan II (Langsamverkehr, Plan öffentlicher Bauten und Anlagen), vom 3. Dezember 2024
- Bericht gemäss Art. 47 RPV, vom 20. Oktober 2025
Die Teilrevision mit den zugehörigen Unterlagen liegt während mindestens 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 31. Oktober 2025 bis zum 14. Januar 2026, öffentlich auf und kann im Stadthaus beim
Schalter "Bau + Planung" im 4. OG während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf
www.wetzikon.ch/stadt/amtliche-publikationen eingesehen werden. Für die Einsichtnahme vor Ort bitten wir Sie um eine frühzeitige telefonische Voranmeldung beim Bausekretariat unter Tel. 044 931 32 84.
Innert der Auflagefrist sind alle berechtigt, sich zur Teilrevision zu äussern. Einwendungen sind schriftlich bis zum 14. Januar 2026 an die Stadt Wetzikon, Stadtplanung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
Stadt Wetzikon, Geschäftsbereich Bau, Planung + Umwelt
- Beilage 1: Wetzikon Teilrevision Teilrichtplan Zentrum20241203_Wetzikon_Teilrevision_Teilrichtplan_Zentrum.pdf1,66 MB
- Beilage 2: Wetzikon Teilrevision Verkehrsplan II LV20241203_Wetzikon_Teilrevision_Verkehrsplan_II_LV.pdf948,61 KB
- Beilage 3: Wetzikon Teilrev RP Bericht nach Art 47 RPV20251020_Wetzikon_Teilrev_RP_Bericht_nach_Art_47_RPV.pdf12,13 MB