Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Definitiven Wahlvorschläge der Reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030
Freitag, 05.12.2025

Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Reformierten Kirchenpflege und dessen Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030
Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl der Mitglieder der reformierte Kirchenpflege und dessen Präsidenten liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
Als Mitglied der Reformierten Kirchenpflege (7 Mitglieder inkl. Präsidium):
- Brändle Andrea Elsbeth, geb. 1960, Wetzikon, dipl. Psychologin IAP/pensioniert, neu, EVP
- Hartmann Reto (Fips), geb. 1968, Wetzikon, Elektroingenieur FH, bisher, SVP
- Kunz Martin René, geb. 1968, Wetzikon, Elektroingenieur FH, bisher, parteilos
- Nägelin Reto, geb. 1974, Wetzikon, Berufungsunternehmer, neu, EVP
- Weis de Groot Claudia, geb. 1967, Wetzikon, Hausfrau, bisher, parteilos
Als Präsident der Reformierten Kirchenpflege:
- Kunz Martin René, geb. 1968, Wetzikon, Elektroingenieur FH, neu, parteilos
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 12. April 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Frau Carola Heller, Präsidentin, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wetzikon, 5. Dezember 2025
Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)