Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Erneuerungswahlen 2026 zweite Publikation (7-Tagefrist) Stadtrat
Freitag, 21.11.2025

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Stadtrats und dessen Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Stadtrats und dessen Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge
eingereicht worden:
Als Mitglied des Stadtrats (6 Mitglieder inkl. Stadtpräsidium):
- Bassu Pascal Pietro, geb. 1969, Wetzikon, Prozessmanager, bisher, SP
- Bertschinger Bruno, geb. 1967, Wetzikon, Landwirt, neu, SVP
- Büsser Marie-Therese Elisabeth, geb. 1960, Wetzikon, Dr. sc. nat. ETH/selbständige Beraterin, neu, GLP
- Elliscasis Sandra, geb. 1967, Wetzikon, Unternehmerin, bisher, FDP
- Lenz Stephan (Stefan) Andreas, geb. 1972, Wetzikon, Unternehmensberater, bisher, FDP
- Lohrer Dan Johann, geb. 1968, Wetzikon, Strassenbauer EFZ/Sozialpädagoge FH, neu, parteilos
- Vettiger Heinrich (Henry) Anton, geb. 1953, Wetzikon, Dipl. Ing. ETH, bisher, SVP
- Walter Walder Christine Barbara, geb. 1962, Wetzikon, Schulleiterin, bisher, Grüne
Als Präsident des Stadtrats:
- Bassu Pascal Pietro, geb. 1969, Wetzikon, Prozessmanager, bisher, SP
- Vettiger Heinrich (Henry) Anton, geb. 1953, Wetzikon, Dipl. Ing. ETH, neu, SVP
Gemäss § 53 des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 28. November 2025, 11.30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat (wahlleitende Behörde), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
Als Mitglied des Stadtrats ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Stadt Wetzikon hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident des Stadtrats kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Stadtrats wählen. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder auf der Website der Stadt Wetzikon (https://www.wetzikon.ch/de/politik/abstimmungen-und-wahlen/behoerdenwahlen-2026/) bezogen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wetzikon, 21. November 2025
Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)