Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Temporäre Verkehrsanordnung
Freitag, 26.01.2024

Vorübergehende Verkehrsbeschränkung: Usterstrasse und Mediker-Kreuzung
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Usterstrasse werden verschiedene temporäre Verkehrsanordnungen erlassen. Während den Bauarbeiten wird die Usterstrasse im Abschnitt zwischen der Zürcher- und der Haldenstrasse für alle Fahrzeuge gesperrt. Die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften ist mit wenigen Ausnahmen möglich. Die Umleitung erfolgt via Zürcher- und Weststrasse bzw. kleinräumig über die Haldenstrasse. Zudem wird die Ausfahrt von der Bertschikerstrasse an der Medikerkreuzung geradeaus (Richtung Weststrasse) und links (Richtung Uster) gesperrt.
Dauer der Massnahme: Montag, 26. Februar 2024 bis 31. Oktober 2024 bzw. bis Bauvollendung.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Hinwil, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Abteilung Sicherheit