Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), IVHB – Öffentliche Auflage

Freitag, 14.02.2025

Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), IVHB – Öffentliche Auflage
Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), IVHB – Öffentliche Auflage

14.02.2025, Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB), Öffentliche Auflage

Die Planungskommission der Stadt Wetzikon hat am 28. Januar 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Umsetzung der "Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen" (IVHB) und dazugehörigen erläuternden Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV), zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetztes (PBG) verabschiedet.

Die Unterlagen liegen vom 14. Februar 2025 bis 15. April 2025 während 60 Tagen (von der Publikation an gerechnet) in der Stadtverwaltung, Bauamt, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen unter dieser Publikation aufgeschaltet.

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis 15. April 2025 (Datum des Poststempels) einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch das Parlament entschieden.

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 15.04.2025

Kontaktstelle:
Stadt Wetzikon
Stadtplanung
Bahnhofstrasse 167
8620 Wetzikon

Stadtrat Wetzikon

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