Amtliche Publikationen
Dauernde Verkehrsanordnung: Rapperswilerstrasse 63 bzw. Weg entlang der Curlinghalle
Dienstag, 17.12.2024
Auf Antrag der Stadt Wetzikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Das bestehende "dreiteilige Fahrverbot" entlang der Curlinghalle wird zugunsten eines gemeinsamen Rad-Fusswegs aufgehoben.
Weg entlang der Curlinghalle: Weg entlang der Curlinghalle bis zur Mattackerstrasse
Verfügende Stelle 
Kantonspolizei Zürich 
Verkehrspolizei-Spezialabteilung 
Rechtliche Hinweise 
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. 
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage 
Ablauf der Frist: 16.01.2025 
Kontaktstelle 
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich 
Rekursabteilung 
Postfach 
8090 Zürich 
Abteilung Sicherheit