Amtliche Publikationen
Dienstag, 03.12.2024
Mit Beschluss vom 27. November 2024 hat der Stadtrat aktualisierte Preise für diverse Dienstleistungen der Stadtwerke ab 1. Januar 2025 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 3. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.
Gegen die Gebühr für die Verweigerung des Einbaus eines intelligenten Messsystems (Smart Meter Strom) gemäss StromVV Art. 8a, Abs. 3ter kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), Effingerstrasse 39, 3003 Bern Rekurs erhoben werden. Gegen alle übrigen Bestimmungen in diesem Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden.
Stadtrat Wetzikon