Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Aktualisierte Preise für diverse Dienstleistungen der Stadtwerke

Dienstag, 03.12.2024

Aktualisierte Preise für diverse Dienstleistungen der Stadtwerke
Aktualisierte Preise für diverse Dienstleistungen der Stadtwerke

Mit Beschluss vom 27. November 2024 hat der Stadtrat aktualisierte Preise für diverse Dienstleistungen der Stadtwerke ab 1. Januar 2025 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 3. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.

Gegen die Gebühr für die Verweigerung des Einbaus eines intelligenten Messsystems (Smart Meter Strom) gemäss StromVV Art. 8a, Abs. 3ter kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), Effingerstrasse 39, 3003 Bern Rekurs erhoben werden. Gegen alle übrigen Bestimmungen in diesem Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden.

Stadtrat Wetzikon

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