Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Ostern
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 13.00 Uhr, bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der Website.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind ab Dienstag, 7. April 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Gastarife der Stadtwerke Wetzikon 2025
Dienstag, 03.12.2024

Mit Beschluss vom 27. November 2024 hat der Stadtrat die Gastarife ab 1. Januar 2025 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 3. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.
Gemäss Art. 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) hat sich der Stadtrat eingehend mit der Rückmeldung vom Preisüberwacher vom 8. November 2024 auseinandergesetzt und seine Entscheidungen im Umgang mit der Beurteilung und den Empfehlungen des Preisüberwachers begründet.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon