Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Unterschutzstellung Guyer-Zeller-Strasse 2, 4, 4a, Genehmigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages

Freitag, 22.11.2024

Unterschutzstellung Guyer-Zeller-Strasse 2, 4, 4a, Genehmigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages
Unterschutzstellung Guyer-Zeller-Strasse 2, 4, 4a, Genehmigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages

Der Stadtrat Wetzikon hat am 30. Oktober 2024 (SRB 2024/252) beschlossen:

Der verwaltungsrechtliche Vertrag, zwischen der Bosshard-Bühler & Co. AG und der Politischen Gemeinde Wetzikon bezüglich der Unterschutzstellung des ehemaligen Fabrikgebäudes und der Villa, Vers. Nr. 1626 auf Grundstück Kat. Nr. 10750, Guyer-Zeller-Strasse 2, 4 und 4a in 8620 Wetzikon, vom 30. August 2024, wird genehmigt. 

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist auf der Stadt Wetzikon, Abteilung Hochbau (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG). 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Stadt Wetzikon, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon

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