Amtliche Publikationen

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Freitag, 22.11.2024

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss vom 13. November 2024 (SRB 2024/271) hat der Stadtrat folgenden Zusatzkredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt: 

1'030'000 Franken für die Entsorgung von Altlasten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Flos

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/index.php

Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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