Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Bauausschreibungen
Freitag, 20.09.2024

20.09.2024, Bauausschreibungen Reklameeinrichtung 2023-0367, Abbruch Lukarne, Ausbau und Erweiterung 2024-0225
2023-0367-Rek
Armobau GmbH, Bahnhofstrasse 22, 8620 Wetzikon ZH
Reklameeinrichtung (bereits ausgeführt) zu Umnutzung Café und Verkaufsladen zu Restaurant-, Billiard- und Clubbetrieb im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses Vers. Nr. 1994, Kat. Nr. 1003, Bahnhofstrasse 39 (bereits ausgeführt) (Kernzone B) (ohne Aussteckung)
2024-0225
Temperli Daniel und Andrea, Gewerbeschulstrasse 3c, 8620 Wetzikon ZH
Projektverfasser: Schindler & Scheibling AG, Aathalstrasse 88, 8610 Uster
Abbruch Lukarne, Ausbau und Erweiterung Dachgeschoss zu Vollgeschoss beim Einfamilienhaus Vers. Nr. 3548, Kat. Nr. 4547, Gewerbeschulstrasse 3c (bei Natur- und Landschaftsschutzinventar
5.28) (Wohnzone W1.6)
Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).
Abteilung Hochbau
- Publikation: 2023-0367 Rek Gesuchunterlagen Ausschreibung2023-0367-Rek-Gesuchunterlagen-Ausschreibung.pdf4,01 MB
- Publikation: 2024-0225 Bauausschreibung2024-0225-Bauausschreibung.pdf281,69 KB
- Publiziert: 0224-0225 Gesuchunterlagen Ausschriebung2024-0225-Gesuchunterlagen-Ausschreibung.pdf3,69 MB
- Publiziert: 2023-0367 Rek Bauausschreibung2023-0367-Rek-Bauausschreibung.pdf282,43 KB