Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege der römisch-katholischen Kirchgemeinde
Freitag, 03.05.2024

Römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon, Gossau, Seegräben
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege, Rest Amtsdauer 2022 - 2026
Wahlvorschlag
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 12. März 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Römisch-katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Gossau, Seegräben innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Mattle Gautschi Astrid, 1969, Betriebsökonomin/dipl. Wirtschaftsprüferin/Hausfrau, Rebrainstrasse 49, 8624 Grüt
Es wird eine neue Frist von 7 Tagen, d.h. bis 10. Mai 2024 angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden können.
Die Wahlvorsteherschaft erklärt die Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am 24. November 2024 durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Hirschengraben 72, 8001 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Wahlvorsteherschaft Stadtrat Wetzikon