Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Bauausschreibungen

Freitag, 22.03.2024

Bauausschreibungen
Bauausschreibungen

22.03.2024, Bauausschreibungen Projektänderung 2021-0089-PÄ1, Installation Photovoltaikanlage 2024-0022,

2021-0089-PÄ1

Luchsinger M. Immobilien GmbH, Bolstrasse 5, 8620 Wetzikon
Projektverfasser: Kälin & Partner AG, Industriestrasse 33, 8608 Bubikon

Projektänderung (Erweiterung Werkstatt) zu Abbruch Gartenhaus Vers. Nr. 3877 sowie Anbau auf der Südwestseite des Werkstattgebäudes Vers. Nr. 3669, Kat. Nr. 5035, Bolstrasse 5 (Industriezone C)

2024-0022

Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Richtiplatz 1, 8304 Wallisellen
Projektverfasser: Rellstab Huggler Partner AG, Zentralstrasse 102, 8212 Neuhausen am Rheinfall

Installation Photovoltaikanlage sowie Sanierung des Wohnhauses Vers. Nr. 3593, Kat. Nr. 1861, Bahnhofstrasse 234c und 234d (bei Natur- u. Landschaftsinventar 4.102)
(Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3.3), ohne Aussteckung

2024-0072

Keller Beat, Ettenbohlstrasse 95, 8620 Wetzikon ZH

Photovoltaikanlage auf der Scheune Vers. Nr. 102, Kat. Nr. 10014, Ettenbohlstrasse 95 (Kernzone C) (ohne Aussteckung)

Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).

Abteilung Hochbau

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