Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.
Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Bauausschreibungen
Freitag, 08.03.2024

08.03.2024, Diverse Bauausschreibungen Einbau Rechen und Anbau Rechnikraum 2023-0181, Einbau Schleppgaube, Umbau und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus 2024-0017
2023-0181
Stadt Wetzikon, Abteilung Tiefbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon ZH
Einbau Rechen und Anbau Technikraum mit Zugang beim Regenüberlauf, Kat. Nr. 10827 (alt Kat. Nr. 6657), bei Zürcherstrasse 35 (Industriezone A) (ohne Aussteckung)
2024-0017
Klopfer Mauro, Bodenstrasse 4, 8623 Wetzikon und Klopfer Olivia, Leacherstrasse 2, 8132 Hinteregg
Projektverfasser: virtual production.ch GmbH, Buchenweg 10, 4310 Rheinfelden
Einbau Schleppgaube, Umbau und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus Vers. Nr. 291, Kat. Nr. 2629, Bahnhofstrasse 298/300 (Kernzone B)
Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).
Abteilung Hochbau