Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Ostern
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 13.00 Uhr, bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der Website.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind ab Dienstag, 7. April 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Amtliche Publikationen
Vorsorgliche Unterschutzstellung der Rotbuche, Strandbadstrasse 55
Freitag, 26.04.2024

Wetzikon, Strandbadstrasse 55, Parzelle 8050, Rotbuche: Vorsorgliche Unterschutzstellung
Mit Beschluss vom 17. April 2024 (SRB Nr. 2024/104) hat der Stadtrat die in der nördlichen Ecke des Grundstücks Kat. Nr. 8050 stehende Rotbuch an der Strandbadstrasse 55 in Wetzikon gestützt auf § 210 des Planungs- und Baugesetzes vorsorglich unter Schutz gestellt. Damit tritt ein einjähriges Veränderungsverbot in Kraft.
Der Beschluss des Stadtrates kann während der Rekursfrist nach Anmeldung in der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Umwelt, oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadt-
rat/stadtratsbeschluesse/ eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt mit der Zustellung dieses Entscheides, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle
und formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmitteln gegen Schutzanordnungen kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung
zu (§ 211 Abs. 4 PBG).
Stadtrat Wetzikon