Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Wahlen/Abstimmungen

Dienstag, 05.03.2024

Wahlen/Abstimmungen
Wahlen/Abstimmungen

05.03.2024, Resultat Abstimmung 3. März 2024

Politische Gemeinde Wetzikon
1 A. Volksinitiative "Bezahlbare Wohnungen in Wetzikon"

Stimmbeteiligung 50.93%
Eingegangene Stimmzettel 7'839
leere Stimmzettel 124
ungültige Stimmzettel 0

Total gültige Stimmzettel 7'715

Ja 3'398
Nein 4'317
Total 7'715

Die Vorlage ist abgelehnt.

1 B. Gegenvorschlag vom Parlament vom 26. Juni 2023

Stimmbeteiligung 50.47%
Eingegangene Stimmzettel 7'769
leere Stimmzettel 321
ungültige Stimmzettel 1

Total gültige Stimmzettel 7'447

Ja 3'447
Nein 4'000
Total 7'447

Die Vorlage ist abgelehnt.

1 C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?

Stimmbeteiligung 49.67%
Eingegangene Stimmzettel 7'645
leere Stimmzettel 631
ungültige Stimmzettel 29

Total gültige Stimmzettel 6'985

A 2'947
B 4'038
Total 6'985

Die Initiative wie auch der Gegenvorschlag wurden abgelehnt. Bei Annahme der beiden Vorlagen hätte der der Gegenvorschlag obsiegt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Abstimmung kann innert fünf Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Wahlbüro Wetzikon

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