Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Erlass von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Stadtwerke Wetzikon (AGB-DL)

Freitag, 17.05.2024

Erlass von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Stadtwerke Wetzikon (AGB-DL)
Erlass von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Stadtwerke Wetzikon (AGB-DL)

Erlass von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Stadtwerke Wetzikon (AGB-DL)

Mit Beschluss vom 7. Mai 2024 hat die Werkkommission Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (AGB-DL) Erlassen. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch).

Der Beschluss und die Akten können vom 17. Mai 2024 bis 16. Mai 2024 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden oder im Internet unter
https://www.wetzikon.ch/de/politik/behoerden/6_werkkommission/.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Werkkommission Wetzikon

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