Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr 2025/2026

Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der städtischen Website. Der Pikettdienst des Bestattungsamts ist am Samstag, 27. Dezember 2025, am Dienstag, 30. Dezember 2025, sowie am Samstag, 3. Januar 2026, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr, unter der Telefonnummer 044 931 32 42 erreichbar. Information zum Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie hier.

Wir danken für das Verständnis und stehen ab Montag, 5. Januar 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.

Amtliche Publikationen

Bauausschreibungen vom 5. April 2024

Freitag, 05.04.2024

Bauausschreibungen vom 5. April 2024
Bauausschreibungen vom 5. April 2024

2023-0289
Agensa AG, Pünten 5, 8602 Wangen b. Dübendorf
Projektverfasser: Immo Arch AG, Kreuzplatz 1, 8032 Zürich

Umbau und Umnutzung (Einbau von fünf Business-Appartementwohnungen im Erd- und Obergeschoss sowie Umnutzung Mehrzweckhalle zu Ausstellungsraum mit Büro) des Gebäudes Vers. Nr.
1799, Kat. Nr. 8377, Grubenstrasse 24 (teilweise ausgeführt (Industriezone A), ohne Aussteckung

2024-0087
Siebert Michael und Beatrice, Im Rigiblick 21, 8623 Wetzikon ZH
Planverfasser: KonzeptWerk GmbH, Buchgrindelstrasse 9, 8620 Wetzikon ZH

Anbau Zimmer sowie Vergrösserung Eingangsbereich beim Einfamilienhaus Vers. Nr. 1507, Kat. Nr. 5911, Im Rigiblick 21 (Wohnzone W1.3A)

Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§314 - 316 PBG).

Abteilung Hochbau

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