Stadtrat
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 1. Oktober 2025
Donnerstag, 09.10.2025

An der Sitzung vom 1. Oktober 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Stadtrat und Schulpflege sind bereit, die Motion "Zahlbare Tagesstrukturen" entgegenzunehmen (Parlamentsgeschäft 25.04.02)
Die Motion fordert, dass die Gemeindebeiträge für die ausserschulische Betreuung von Schulkindern. nach dem gleichen Modell wie bei der vorschulischen Betreuung berechnet werden. Zudem soll dem Parlament einen Kredit für die dadurch entstehenden jährlich wiederkehrenden Mehrkosten beantragt werden. Heute bestehen in Wetzikon unterschiedliche Berechnungsmodelle, die zu Ungleichbehandlungen führen können. Auf Empfehlung der Schulpflege ist der Stadtrat bereit, die Motion entgegenzunehmen, damit bei einer Überweisung durch das Parlament eine Vorlage für ein einheitliches und faires Berechnungsmodell erarbeitet werden kann. (SRB 2025/197)
Angepasster Bericht und Antrag auf das Postulat "Erneuerung der Zusammenarbeit der Stadt Wetzikon und der Spitex Bachtel AG" (Parlamentsgeschäft 24.03.04)
Wetzikon wird die Spitex Bachtel AG weiterhin mit der eigenständigen Erbringung von Leistungen beauftragen und auf eine öffentliche Ausschreibung verzichten, sofern bis Ende April 2026 eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen wird. Diese soll ab 1. Januar 2027 in Kraft treten und Qualität, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Transparenz in den Mittelpunkt stellen. Sollte keine Einigung bis April 2026 erzielt werden, wird die Stadt alle Spitex-Leistungen ergebnisoffen ausschreiben und neue Verträge ab 2028 abschliessen. Gleichzeitig plant der Stadtrat für spezialisierte pflegerische Leistungen eine offene Ausschreibung im zweiten Quartal 2026, um ab 2027 weitere Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. (SRB 2025/201)
Stellungnahme auf die Petition "Feuerwerksverbot in Wetzikon"
692 Personen haben eine Petition für ein Feuerwerksverbot in Wetzikon unterzeichnet. Sie verweisen auf die starke Belastung von Menschen und Tieren durch Lärm sowie auf Umweltverschmutzung, Verletzungsrisiken und Müll, der oft auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden muss. Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Polizeiverordnung geregelt, die derzeit totalrevidiert wird. Die neue Verordnung wurde Anfang September 2025 dem Parlament zur Beschlussfassung überwiesen und sieht weiterhin die Möglichkeit vor, am 1. August und 31. Dezember Feuerwerk abzubrennen. Das Parlament wird die Vorlage in den kommenden Sitzungen beraten und kann dabei auch Änderungen am Feuerwerksgebrauch beschliessen. Die vom Parlament dannzumal verabschiedete Polizeiverordnung unterliegt dem fakultativen Referendum. (SRB 2025/202)
Stadtrat steht den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen über die Wahl- und Abstimmungswerbung auf öffentlichem Grund ablehnend gegenüber
Er schliesst sich damit der Meinung des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich GPV und des Vereins Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute VZGV an. In Wetzikon besteht bereits eine gut funktionierende und einheitliche Praxis. Politische Werbung auf öffentlichem Grund ist grundsätzlich verboten, bei Wahlen und Abstimmungen erhalten Parteien jedoch pauschale und kostenlose Bewilligungen für Plakatierungen auf privatem Grund. Dabei werden klare Auflagen zur Dauer, zur Beschaffenheit der Plakate und zu den Standorten mitgeteilt. Der Stadtrat hält es nicht für notwendig, zusätzliche öffentliche Standorte auszuweisen oder ein aufwändiges Vergabeverfahren einzuführen, da die bestehende Praxis effizient ist und das demokratische Engagement der Parteien nicht einschränkt. (SRB 2025/208)
Trauerweide an der Höhenstrasse wird unter Schutz gestellt
Die markante Trauerweide an der Höhenstrasse ist im Naturschutzinventar der Stadt Wetzikon. Ein externes Gutachten bestätigt, dass der Baum erhaltenswert ist, das Ortsbild prägt und wertvolle Lebensräume für Insekten bietet. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind gezielte Pflege- und Schnittmassnahmen vorgesehen. (SRB 2025/209)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.