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Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.135, Trauerweide, Höhenstrasse 20: Unterschutzstellung
Freitag, 10.10.2025

10.10.2025, Unterschutzstellung
Natur- und Landschaftsinventarobjekt Nr. 4.135, Trauerweide, Höhenstrasse 20: Unterschutzstellung
Mit Beschluss vom 1. Oktober 2025 (SRB 2025/209) hat der Stadtrat die im Natur- und Landschaftsinventar
erfasste Trauerweide an der Höhenstrasse 20 (Kat. Nr. 9123) in Wetzikon gestützt auf § 205
Abs. 1 lit. c des Planungs- und Baugesetzes unter Schutz gestellt.
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist auf der Stadt Wetzikon, Abteilung Umwelt, Bahnhofstrasse
167, 8620 Wetzikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme
auf. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung
(Tel. 044 931 32 45).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach,
8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerschaft mit
der Zustellung dieses Entscheides, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende
Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Beschluss ist
beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat
in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Rechtsmitteln gegen Schutzanordnungen
kommen von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).
Stadtrat Wetzikon