Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über Ostern
Die Büros der Stadtverwaltung bleiben von Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 13.00 Uhr, bis und mit Ostermontag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei Todesfällen von in Wetzikon wohnhaften Personen finden sich die entsprechenden Informationen zum Vorgehen auf der Website.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind ab Dienstag, 7. April 2026, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Abweichende Öffnungszeiten der Hauptsammelstellen Flos und Kempten sowie der Regionalbibliothek finden Sie hier.
Stadtrat
Wetziker Fördergelder Energie
Donnerstag, 18.04.2024

Das Parlament hat im letzten Dezember einen Übergangskredit von 1,6 Millionen Franken zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energie für 2024 bewilligt, nachdem der Rahmenkredit 2020 – 2024 bereits vor Ende 2023 ausgeschöpft war. Weiterhin erhält die Stadt Wetzikon viele Fördergesuche. Wenn der aktuelle Trend anhält, muss damit gerechnet werden, dass der Übergangskredit im Sommer 2024 ausgeschöpft ist. Zurzeit wird ein neues Förderreglement ausgearbeitet.
Im letzten Quartal 2023 waren die Gesuchseingänge zur Förderung von energetischen Massnahmen so hoch wie nie zuvor. Der Rahmenkredit 2020 – 2024 wurde damit bereits vor Ende 2023 ausgeschöpft. Das Parlament bewilligte im Dezember 2023 einen Übergangskredit von 1,6 Millionen Franken, mit der Absicht, eingereichte Fördergesuche bis Ende 2024 gemäss geltendem Förderreglement zu unterstützen.
In der Zwischenzeit sind sehr viele Gesuche eingereicht worden und der Trend hält an. Deshalb muss damit gerechnet werden, dass der Übergangskredit diesen Sommer bereits erschöpft ist. Für Gesuche, welche nach Aufbrauchen des Übergangskredits eingereicht werden, werden keine Fördergelder der Stadt Wetzikon mehr ausbezahlt.
Zurzeit wird ein neues Förderreglement erarbeitet. Das neue Förderreglement wird auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche sich aus dem kantonalen Energiegesetz ergeben, berücksichtigen.