Dieser Ausweis darf nur von der direkt betroffenen Person bestellt werden. Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen und werden in Rechnung gestellt. Da sie nach Aufwand erhoben werden, ist eine Onlinebezahlung im Voraus leider nicht möglich.
Die Zustellung des Ausweises erfolgt per A-Post.
Heimatort, bzw. Wohnort bei ausländischen Staatsangehörigen:
Ausländische Staatsangehörige, welche aufgrund eines Zivilstandsereignisses (z.B. Geburt, Heirat usw.) im elektronischen Personenstandsregister erfasst sind und ihren Wohnsitz in unserem Zivilstandskreis haben, können dieses Dokument auch bestellen.