Das Parlament Wetzikon funktioniert und arbeitet weitestgehend papierlos.
Mit einer Parlamentarischen Initiative verlangen die Parlamentsmitglieder vom Parlament den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Gemeindeerlassen oder von Beschlüssen, die in die Zuständigkeit des Parlaments oder der Stimmberechtigten fallen. Eine Parlamentarische Initiative kann in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs oder einer allgemeinen Anregung eingereicht werden. Unterstützen zwölf Parlamentsmitglieder die Parlamentarische Initiative, überweist das Parlament diese einer Kommission oder der Geschäftsleitung zur Berichterstattung und Antragstellung. Die Geschäftsleitung bestimmt das Gremium, welches den Bericht ausarbeitet und Antrag stellt.
Die Parlamentarische Initiative ist ein parlamentarisches Instrument. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Volksinitiative oder der Einzelinitiative.
Die Parlamentsdienste unterstützen die Parlamentsmitglieder, die Geschäftsleitung, die Kommissionen und die Fraktionen in ihren Tätigkeiten und beraten sie rechtlich und organisatorisch. Das Parlament genehmigt auf Antrag der Geschäftsleitung die Anstellung und Entlassung der Parlamentsschreiberin oder des Parlamentsschreibers.
Die Präsidentin oder der Präsident leitet den Geschäftsgang und die Sitzungen des Parlaments und der Geschäftsleitung und vertritt das Parlament gegen aussen. Sie oder er wird vom Parlament für ein Jahr gewählt.
Das Parlament versammelt sich jeweils am Montag im Stadthaus zur Parlamentssitzung (Daten siehe Sitzungskalender).
Der Weibel dient dem Parlament. Er ist für Dienst- und Botengänge zuständig und ist verantwortlich für die Infrastruktur und Präsentationen.
Persönliche Erklärungen können von jedem Parlamentsmitglied bei direkter persönlicher Betroffenheit abgegeben werden. Für persönliche Erklärungen gilt eine Redezeit von max. zwei Minuten.
Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten. Die Behörden sind verpflichtet, Petitionen zu prüfen und innert sechs Monaten dazu Stellung zu nehmen. Die Geschäftsleitung des Parlament nimmt Stellung zu Petitionen, die an das Parlament gerichtet sind; sie kann Petitionen an die sachlich zuständige Kommission weiterleiten und diese mit der direkten Beantwortung beauftragen.
Mit einem Postulat verpflichtet das Parlament den Stadtrat, im Rahmen eines Berichts zu prüfen, ob eine Vorlage auszuarbeiten ist, die in die Zuständigkeit des Parlaments oder der Stimmberechtigten fällt, eine Massnahme zu treffen ist, die in die Zuständigkeit des Stadtrats fällt. Das Postulat wird vom erstunterzeichneten Parlamentsmitglied mündlich begründet. Im Verhinderungsfall kann damit ein anderes Parlamentsmitglied beauftragt werden. Liegt eine schriftliche Begründung vor, kann auf eine ergänzende mündliche Begründung verzichtet werden. Postulate werden in einem zweistufigen Verfahren beschlossen. Das Postulat kann dem Stadtrat erst überwiesen werden, nachdem dieser innert zwei Monaten Stellung bezogen hat. Ist eine eigenständige oder unterstellte Kommission beteiligt, verlängert sich die Frist auf drei Monate. Der Stadtrat hat über ein überwiesenes Postulat innert neun Monaten, vom Zeitpunkt der Überweisung an gerechnet, Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
Parlament: Siehe Audioprotokoll oder Beschlussprotokoll
Kommissionen / GL: Die Protokolle sind nicht öffentlich. Es wird ein Verhandlungsprotokoll geführt.