Die Kommissionen können bestimmte Auskünfte, Feststellungen und Verhandlungen als geheim erklären. Im Sitzungsprotokoll ist lediglich der Geheimhaltungsbeschluss festzuhalten. Die Kommissionsmitglieder unterliegen im Umfang des Geheimhaltungsbeschlusses der Schweigepflicht. Die Sitzungen der Kommissionen einschliesslich der Protokolle und Sitzungsunterlagen sind nicht öffentlich.
Die Geschäftsleitung (bis 2022 genannt Büro) des Parlaments besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, der Parlamentsschreiberin oder dem Parlamentsschreiber, drei Stimmenzählenden und allenfalls weiteren Mitgliedern. Sie ist insbesondere für die Organisation des Parlaments verantwortlich.
Die Geschäftsordnung des Parlaments ist der Organisationserlass des Parlaments und bildet die Grundlage für die Tätigkeit des Parlaments.
Um die Ansammlung zu grosser Machtgefälle zu verhindern, bestehen drei unabhängige Staatsgewalten: Legislative, Exekutive und Judikative. Wetzikon hat die Gewaltentrennung auch auf Verwaltungsebene umgesetzt.
Das Initiativkomitee für ein Parlament in Wetzikon hat an der konstituierenden Sitzung des Grossen Gemeinderats eine Parlamentsglocke überreicht.
Die Parlamentsglocke trägt folgende Inschrift von Friedrich Schiller:
Holder Friede,
Süsse Eintracht,
Weilet, weilet
Freundlich über dieser Stadt!
(Das Lied von der Glocke)
Die Präsidentin bzw. der Präsident läutet mit der Glocke zu Beginn und am Ende der Parlamentssitzung.
Das Parlament, die Legislative der Stadt Wetzikon, hiess von 2014 bis 2021 Grosser Gemeinderat. Mit Anpassung der Gemeindeordnung wurde es in "Parlament" umbenannt.