Strom
Freitag, 30.08.2024
Die Wetziker Strompreise wurden über die letzten zwei Jahre aufgrund von gestiegenen Kosten erhöht. Obwohl die Preiserhöhungen im internationalen Energiehandel von 2022 die Energiebeschaffung für das kommende Jahr noch immer belastet, konnte insgesamt ein tieferer Energiepreis erzielt werden. Die steigenden Kosten des stadteigenen Netzes konnten durch die Senkung weiterer externer Faktoren vollständig aufgefangen werden. Über alle Kundensegmente und Produkte hinweggesehen, reduziert sich der Strompreis für das nächste Jahr gesamthaft um 8 Prozent.
Sinkende Energietarife in der Grundversorgung
Die Stadtwerke beschaffen seit vielen Jahren die elektrische Energie gestaffelt über drei Jahre im Voraus, wie schweizweit üblich und von der Gesetzgebung zunehmend gefordert. Dies garantiert eine möglichst genaue Abbildung der Marktpreise, jedoch über die Zeit gedämpft. Aus der Erfahrung der letzten Beschaffungsperioden mit sehr hohen und schwankenden Marktpreisen, haben die Stadtwerke die Beschaffungsfrequenz sowie die Anzahl Teilmengen erhöht. Dies führt aber nicht direkt zu tieferen Preisen, sondern verbessert das Abbild der Marktpreise. Dabei ist es den Stadtwerken vom Stadtrat untersagt, mit der Beschaffung zu spekulieren und Spekulationsrisiken einzugehen.
Die Energiepreise an internationalen Grosshandelsmärkten haben sich seit dem Höchststand 2022 weiter beruhigt. Dennoch ist das Preisniveau höher als noch vor dem Preisausschlag. Eine Rückkehr auf den früheren Preisstand wird momentan nicht erwartet. Auch die Preisinstabilität wird die Energiebeschaffung weiter beschäftigen.
Obwohl die vergangene Preisentwicklung den Stromtarif 2025 noch belastet, kann im kommenden Jahr der Energietarif über alle Tarifsegmente durchschnittlich um 16 Prozent gesenkt werden. Mit einer weiteren Reduktion ist aufgrund der heutigen tieferen Energiebeschaffungspreisen ab 2026 zu rechnen.
Höhere Netznutzungstarife kompensiert durch sinkende Abgaben
Durch gesunkene Abgaben und reduzierte Kosten für die Nutzung der vorgelagerten Netze der EKZ, Axpo und Swissgrid können die höheren Kosten des stadteigenen Netzes vollständig aufgefangen werden. Die Netze in Wetzikon werden laufend modernisiert und verstärkt, damit die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit aufgrund der zusätzlichen Anforderungen wie Elektromobilität und der zunehmenden Einspeisung von Solarstrom auch in Zukunft garantiert werden können.
Die Systemdienstleistung SDL von Swissgrid sinkt auf 0,55 Rappen pro Kilowattstunde und die Bundesabgabe für die Stromreserve auf 0,23 Rappen pro Kilowattstunde. Unverändert bleibt die Bundesabgabe gemäss Art. 35 des Energiegesetzes, welche unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien beinhaltet, sowie die Abgabe an das Gemeinwesen der Stadt Wetzikon. Diese externen Faktoren wirken sich positiv aus und führen insgesamt zu gleichbleibenden Kosten bei den Netznutzungstarifen inklusive Abgaben.
Veränderung Strompreis
Nach Kombination aller Tarifbestandteile (Energie, Netznutzung und Abgaben) resultiert eine durchschnittliche Senkung über alle Segmente der Grundversorgung von 8 Prozent. Ein typischer Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit einem jährlichen Energieverbrauch von rund 4'500 Kilowattstunden (ElCom-Verbrauchsprofil H4) zahlt damit 3.7 Rappen pro Kilowattstunde beziehungsweise 166 Franken im Jahr weniger, inklusive Mehrwertsteuer. Die neuen Tarife hat der Stadtrat am 21. August 2024 genehmigt.
Standard-Strommix mit unverändert hoher Nachhaltigkeit
Die Stadtwerke Wetzikon halten weiterhin die Qualität des Stroms im Standard-Mix mit rund 87 Prozent Wasserkraft (Schweiz und Europa), 2 Prozent Solarstrom (Schweiz und Europa) und 1 Prozent Windenergie (Europa), sowie 10 Prozent erneuerbare Siedlungsabfälle von der Kehrichtverbrennungsanlage Zürcher Oberland (KEZO) auf einem hohen Nachhaltigkeitsniveau.
Sonderergebnis der Stadtwerke 2023
Die Stadtwerke Wetzikon erzielten im Geschäftsjahr 2023 einen Gewinn von rund 6.3 Millionen Franken. Ein grosser Teil des Gewinns stammt aus Ertragsüberschüssen im Gasgeschäft durch günstigere Beschaffungspreise im Erdgaseinkauf. Dieser Gewinn wird der Kundschaft in einer einmaligen Ausschüttung zurückerstattet. Im Weiteren stammt ein Teil des Gewinns aus einem einmaligen Sondereffekt in allen Versorgungsbereichen, Strom, Gas, Wasser, aufgrund einer Verschiebung bzw. Verlängerung der Abrechnungsperiode. Die Regulierungsbehörde forderte eine Abrechnung des Verbrauchs bis zum 31. Dezember. Sofern das Ablesedatum nicht exakt mit dem Ende des Tarifjahrs übereinstimmt, ist eine Hochrechnung vorzunehmen. Um dieser Forderung nachzukommen wurde die Ermittlung des Jahresbedarfs erstmalig und einmalig angepasst. Dieser einmalige Effekt resultiert in einem höheren Ergebnis über alle Medien.