Aufgaben
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- oder Gasheizungen und der Holzfeuerungen. Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl-, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen.
Die Stadt Wetzikon zählt rund 3'300 Feuerungsanlagen, welche regelmässig nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften kontrolliert werden. Die Feuerungskontrollen in der Stadt Wetzikon werden gemäss dem Pflichtenheft der Fachstelle für Feuerungskontrolle des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) im Modell 2 (Auftrag von Gemeinde an private Fachfirma, liberalisiert) durchgeführt.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif.
Kontakt und Auskünfte
Die für die Durchführung von Feuerungskontrollen zuständige Stelle der Stadt Wetzikon ist die Firma Feuerungskontrollen Rüdisühli in Uster.
Feuerungskontrollen Rüdisühli
Fabian Rüdisühli
Sonnenbergstrasse 51
8610 Uster
Tel. +41 79 455 17 27
E-Mail: feuerungskontrolle@wetzikon.ch
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen über die Feuerungskontrolle in den Gemeinden finden Sie auf der Seite des Kantons Zürich, AWEL