Kontrollzeiten: Start August 2024 bis Ende Pilzsaison (ja nach Pilzvorkommen Ende Oktober/Anfang November)
Dienstag/Mittwoch: jeweils 18.00 - 19.00 Uhr
Freitag/Samstag: jeweils 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag: 16.00 - 18.00 Uhr
Kontrollkreis
angeschlossen und zur Kontrolle berechtigt sind Personen aus den Gemeinden Bäretswil, Bauma, Gossau, Grüningen, Hinwil, Hittnau, Pfäffikon, Seegräben und Wetzikon
Kontrolleur
Xaver Schmid, Telefon 044 930 46 86
Kontrollstelle
Kindergartenstrasse 30 (Nebengebäude, Container) bei der "CEVI-Schüür", 8623 Wetzikon Anzeige auf Google-Maps
In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.
Vom 1. bis 10. des Monats ist die Pilzkontrolle daher geschlossen. An den übrigen Tagen darf höchstens 1 kg pro Person gesammelt werden.
Achtung!
Die ausgestellten Kontrollscheine sind nur 24 Stunden gültig. Zur Kontrolle ist das gesamte Sammelgut vorzuweisen. Kauf, Verkauf sowie das Verschenken von Pilzen ohne Kontrollschein ist verboten. Die Konsumenten werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, von der Kontrolle Gebrauch zu machen und nur kontrollierte Pilze zugeniessen. Das Sammeln der Pilze in Plastiksäcken ist zu unterlassen, da sonst das ganze Sammelgut konfisziert werden muss. Die Sammler werden gebeten, sich strickt an die Kontrollzeiten zu halten.
Auszug aus der Pilzschutzverordnung im Kanton Zürich seit 1. Juni 1983: Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als 1 Kilo Pilze sammeln.
Empfehlungen zum Pilze sammeln
Während dem Sammeln
- Zum Sammeln einen luftdurchlässigen Korb verwenden
- Pilze in Einzelbehälter nach Arten sortieren
- Ausschliessliche bekannte Pilze sammeln, unbekannt Pilze stehen lassen
- Beim Pflücken die Pilze vorsichtig ausdrehen und von anhaftender Erde befreien
- Zu junge, zerfressene und alte Exemplare stehen lassen
Nach dem Sammeln
- Alle gesammelten Pilze zur Kontrolle bringen
- Pilze möglichst frisch und sofort zubereiten
- Pilze nicht roh essen
- Pilze gut durchgaren und in angemessenen Mengen essen
- Keine Pilze essen, die nicht kontrolliert wurden
Weitere Informationen zur Pilzkontrolle in der Broschüre des Kantonalen Labors Kanton Zürich.
Checkliste Pilzkontrolle Wetzikon
Weitere Links zum Thema
Vereinigung Amtlicher Pilzkontroll-Organe
Eidgenössische Verordnung über die Speisepilze
Kantonale Pilzschutzverordnung
Verein Bachtelpilz
Verein Pilzkunde Zürcher Oberland