Dazu benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Zentralstrafregisterauszug ist seit 23.01.2023 nicht mehr nötig!
- Ausgefülltes Antragsformular (hier oder bei uns erhältlich)
- Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis)
Alles zusammen müssen Sie persönlich oder per Post am Schalter der Stadtpolizei abgeben.
Nach Erhalt Ihres Gesuchs wird Ihnen per E-Mail ein Fragenbogen zugestellt, welcher handschriftlich auszufüllen und an uns zu retournieren ist (per Mail oder Post). Dies gilt jedoch nur für Personen, welche noch nie einen Erwerbsschein in Wetzikon oder Gossau eingereicht haben.
Normalerweise dauert die Überprüfung und das Ausstellen des Erwerbscheines ca. 2 Wochen. Anschliessend muss der Erwerbsschein persönlich abgeholt und in bar bezahlt werden. Kosten für einen Waffenerwerbschein betragen Fr. 50.00.
Falls Sie Ihren bestellten WES innerhalb der Gültigkeit von 6 Monaten nicht bei uns abholen, werden Ihnen Fr. 20.00 Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt.
Die Aussschlussgründe, welche eine Verweigerung eines Waffenerwerbsscheines zur Folge haben könnten, finden Sie auf
dieser Seite.
Es liegt beim Gesuchsteller oder bei der Gesuchstellerin, sich zu informieren, ob er oder sie das richtige Bewilligungs-Gesuch eingereicht hat oder ob er oder sie eine der neuen "Ausnahmebewilligungen klein" beantragen muss. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe (044 247 27 25, waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch) wenden.Personen, welche vor dem 15.08.2019 neu verbotene Waffen erworben haben, müssen diese innert drei Jahren bei der Fachstelle Waffen/Sprengstoffe der Kantonspolizei Zürich nachmelden. Diese Personen erhalten kostenlos eine Besitzbestätigung. Ist die Waffe bereits im kantonalen Waffenregister eingetragen oder wurde sie direkt von der Armee übernommen besteht kein Handlungsbedarf.
Im Weiteren (neue Formulare etc.) verweisen wir auf die FAQ der Kantonspolizei Zürich.