Der Friedensrichter oder die Friedensrichterin ist gemäss eidgenössischer Zivilprozessordnung (ZPO) Schlichtungsbehörde und Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene.
Telefonische Präsenzzeiten
Dienstag und Donnerstag: 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr
Das Friedensrichteramt ist zuständig für
- Forderungsklagen
- Forderungen aus KonsumentenstreitigkeitenArbeitsrechtliche Klagen
- Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Sachenrechtliche Klagen
- Unterhaltsklagen
- Erbrechtliche Klagen
- Nachbarschaftsklagen
- Persönlichkeitsverletzungen
- Negative Feststellungsklagen
Das Friedensrichteramt ist nicht zuständig für
- Scheidungs- und Trennungsklagen. Diese sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Diese Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.
- Ehrverletzungsklagen. Diese sind bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig zu machen.
- Gleichstellungsfragen von Frau und Mann. Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich kann in diesen Fragen kontaktiert werden.
Weitere Informationen über das Friedensrichteramt
www.vfzh.ch
Klagearten und Formulare
www.vfzh.ch/formulare